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Frontmatter -- Inhalt-Verzeichniß -- I. Bekanntmachung der kgl. Staatsministcrien des kgl. Hauses und des Acußern, der Justiz, des Innern beider Abtheilungen, der Finanzen, des Handels und der öffentlichen Arbeiten, dann des k. Kriegsministeriums vom 9. December 1871 -- II. Gesetz, betreffend die Einführung der Maaß- und Gewichts-Ordnung für den Norddeutschen Bund in Bayern vom 26. November 1871 -- III. Maaß- und Gewichts-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 -- IV. Bekanntmachung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes vom 6. Dezember 1869 betreffend die äußersten Grenzen der…mehr

Produktbeschreibung
Frontmatter -- Inhalt-Verzeichniß -- I. Bekanntmachung der kgl. Staatsministcrien des kgl. Hauses und des Acußern, der Justiz, des Innern beider Abtheilungen, der Finanzen, des Handels und der öffentlichen Arbeiten, dann des k. Kriegsministeriums vom 9. December 1871 -- II. Gesetz, betreffend die Einführung der Maaß- und Gewichts-Ordnung für den Norddeutschen Bund in Bayern vom 26. November 1871 -- III. Maaß- und Gewichts-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 -- IV. Bekanntmachung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes vom 6. Dezember 1869 betreffend die äußersten Grenzen der im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen der Maaße, Gewichte und Waagen von der absoluten Richtigkeit -- V. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. August 1871 betreffend die bei Maaßen und Meßwerkzeugen für Brennmaterialien u. und bei Hökerwaagen im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen von der absoluten Richtigkeit -- VI. Eichordnung für das Königreich Bayern vom 12. December 1871. Auf Grund des §. 3 Äbs. 2 des Reichsges. vom 26. November 1871 erlassen von der k. bayer. Normal-Eichungs-Kommission -- VII. Instruktion in Ausführung der Eichordnung vom 12. December 1871. Auf Grund des §. 3 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 26. November 1871 erlassen von der k. bayer. Normal-Eichüngs-Kommission am 14. December 1871 -- VIII. Bekanntmachung der k. daher. Normal-Eichungs- Kommission vom 14. December 1871 betreffend die vom 1. Januar 1872 ab in Bayern unzulässigen älteren Gewichte -- IX. Tabellen zur Bestimmung des in Liter auszudrückenden Raum-Inhaltes von Gefäßen mittelst des in Kilogramm ausgedrückten Gewichtes ihrer Wasserfüllung -- X. Bekanntmachung des k. Staatsministeriums des Handels und der öffentlichen Arbeiten vom 13. August 1869 den Vollzug des Gesetzes vom 29. April 1869 betreffend. Bergleichungstabellen der alten und der neuen Maaße -- XI. Generalisirte Entschließung des k. Staatsministeriums der Finanzen vom 6. Juli 1870, die Einführung der Maaß- und Gewichtsordnung vom 29. April 1869 bei der Staatsforstverwaltung betreffend. Mit Beilage -- XII. Bekanntmachung des k. Staatsministeriums des Handels und der öffentlichen Arbeiten vom 9. April 1870, die Bildung der Verificatorenbezirke betreffend, unter Beifügung der Stempelnummern -- XIII. Gebührentare -- XIV. Bekanntmachung, die Erhebung, Controle und Verrechnung der Gebühren für das Eichen und Stempeln der Maaße, Gewichte und Waagen betreffend -- Alphabetisches Register -- Druckfehler zur allenfallsigen Berücksichtigung