Im 16. Jahrhundert wurden Verwaltung und Rechtswesen des Fürstbistums Münster durch Johann von Hoya, den Bischof der Jahre 1567 - 1574, neu geordnet und entscheidend modernisiert. Einleitend skizziert der Verfasser die politischen Verhältnisse der Epoche in Nordwesteuropa und stellt die Persönlichkeit des Bischofs biographisch vor. Die überkommene münstersche Verwaltungs- und Gerichtsorganisation wird dargestellt und die maßgeblichen Reformwerke, die Hof- und die Landgerichtsordnung, untersucht. Dabei finden sämtliche von den Neuregelungen betroffene Gerichte, wie das neu geschaffene Hofgericht, die Gogerichte, Holzgerichte, Bauergerichte und Femegerichte, Berücksichtigung.