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Die rechtliche Bedeutung der in Art. 2 und 3 EG verankerten Zielbestimmungen wurde bislang erst in Ansätzen untersucht, obwohl die europäischen Gerichte diese Bestimmungen regelmäßig in unterschiedlichen Funktionen und Zusammenhängen zur Begründung ihrer Urteile heranziehen. Dies gilt in besonderem Maße für Art. 3 lit. g EG. Diese Vorschrift begrenzt das Ermessen der Gemeinschaftsorgane, dient als Leitlinie der Auslegung und als Grundlage für Rechtsfortbildungen. Insbesondere im Bereich der wettbewerbsrechtlichen Verfahrensordnungen kann die dazu ergangene Rechtsprechung auf einen…mehr

Produktbeschreibung
Die rechtliche Bedeutung der in Art. 2 und 3 EG verankerten Zielbestimmungen wurde bislang erst in Ansätzen untersucht, obwohl die europäischen Gerichte diese Bestimmungen regelmäßig in unterschiedlichen Funktionen und Zusammenhängen zur Begründung ihrer Urteile heranziehen. Dies gilt in besonderem Maße für Art. 3 lit. g EG.
Diese Vorschrift begrenzt das Ermessen der Gemeinschaftsorgane, dient als Leitlinie der Auslegung und als Grundlage für Rechtsfortbildungen. Insbesondere im Bereich der wettbewerbsrechtlichen Verfahrensordnungen kann die dazu ergangene Rechtsprechung auf einen einheitlichen Gedanken zurückgeführt werden, der auch den Weg für die weitere Rechtsentwicklungen ebnet. Dieser Gedanke, das Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs, verlangt im gesamten Gemeinschaftsrecht Beachtung.
Aufgrund der grundlegenden Bedeutung der Resultate richtet sich die Untersuchung sowohl an grundsätzlich am Europarecht Interessierte wie an Wissenschaftler und interessierte Praktikerim Bereich des Kartellrechts.
Der Verfasser ist als Rechtsanwalt mit den praktischen Fragen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts bestens vertraut.