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Die militärischen Operationen in Afghanistan im Jahr 2001 und im Irak zwei Jahre später, ferner die aktuelle Lage im Iran, haben die Debatte über die Existenz eines Rechts auf präventive Selbstverteidigung im Völkerrecht neu belebt. Das Selbstverteidigungsrecht ist der einzige Rechtsfertigungsgrund, der den einzelnen Staaten zusteht, um ohne Erlaubnis des UN-Sicherheitsrates militärische Gewalt gegen andere Staaten auszuüben. Darf dieses Recht ausgeübt werden, bevor ein Angriff stattfindet? Dieser Frage geht die Arbeit nach und versucht, in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen eine Antwort zu…mehr

Produktbeschreibung
Die militärischen Operationen in Afghanistan im Jahr 2001 und im Irak zwei Jahre später, ferner die aktuelle Lage im Iran, haben die Debatte über die Existenz eines Rechts auf präventive Selbstverteidigung im Völkerrecht neu belebt. Das Selbstverteidigungsrecht ist der einzige Rechtsfertigungsgrund, der den einzelnen Staaten zusteht, um ohne Erlaubnis des UN-Sicherheitsrates militärische Gewalt gegen andere Staaten auszuüben. Darf dieses Recht ausgeübt werden, bevor ein Angriff stattfindet? Dieser Frage geht die Arbeit nach und versucht, in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen eine Antwort zu finden. Aus diesem Grund werden rechtsvergleichend die Ausgestaltung und die Voraussetzungen des Rechtsinstituts der Notwehr in unterschiedlichen Rechtssystemen der Welt untersucht. Abschließend werden die daraus folgenden Konsequenzen für die völkerrechtliche Selbstverteidigung dargelegt.
Autorenporträt
Eduardo José Pintore wurde 1972 in Córdoba (Argentinien) geboren. Sein Jurastudium absolvierte er an der Universidad Nacional de Córdoba. Danach erlangte er den Grad eines Magister Legum (LL.M) an der Freien Universität Berlin. Nach einem Jahr als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am völkerrechtlichen Lehrstuhl der Universidad Nacional de Córdoba hat der Autor Ende 2010 die Promotion an der Freien Universität Berlin abgeschlossen. Teil des Promotionsstudiums war ein einjähriger Forschungsaufenthalt an der Università degli Studi di Bologna (Italien). Ende 2010 hat er erfolgreich an der Ausschreibung des völkerrechtlichen Lehrstuhls der Universidad Nacional de Córdoba teilgenommen, um ab Mitte 2011 die Tätigkeit als Hilfsprofessor (Profesor Auxiliar) aufnehmen zu können.