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In der Verfassungsgerichtsbarkeit haben sich zwei Typen herausgebildet: US-Supreme Court und "Kelsen-Modell", dem das BVerfG folgt. Hans Kelsen hatte in der Kontroverse mit Carl Schmitt einen klaren Blick für das "Politische" der Justiz im Prozess von "checks and balances" einer plu-ralistischen Demokratie. Klarer, jedenfalls im Vergleich zur deutschen Diskussion, ist auch die Wahrnehmung des Politischen der Verfassungsgerichtsbarkeit in den USA. Ob Supreme Court, BVerfG oder EuGH - alle mächtigen Verfassungsgerichte sind im jeweiligen politischen System Akteure, die zu "Selbstermächtigung"…mehr

Produktbeschreibung
In der Verfassungsgerichtsbarkeit haben sich zwei Typen herausgebildet: US-Supreme Court und "Kelsen-Modell", dem das BVerfG folgt. Hans Kelsen hatte in der Kontroverse mit Carl Schmitt einen klaren Blick für das "Politische" der Justiz im Prozess von "checks and balances" einer plu-ralistischen Demokratie. Klarer, jedenfalls im Vergleich zur deutschen Diskussion, ist auch die Wahrnehmung des Politischen der Verfassungsgerichtsbarkeit in den USA. Ob Supreme Court, BVerfG oder EuGH - alle mächtigen Verfassungsgerichte sind im jeweiligen politischen System Akteure, die zu "Selbstermächtigung" und "Entgrenzung" neigen. Beim BVerfG zeigen sich zudem: "Etatismus", "Demokratietheorie-Defizit", "unscharfe Auslegungen", Schlag-seiten in seiner Zusammensetzung und inhaltlich: wenig "Europafreundlichkeit". Das Berliner Ver-fassungsgericht wiederum ist ein "verspätestes" Verfassungsorgan. Seine Bedeutung im politischen System ist - insoweit typisch für die Länderebene - nachrangig geblieben