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Mit dem FGG-Reformgesetz (FamFG), das zum 01.09.2009 in Kraft getreten ist, wird auch das nachlassgerichtliche Verfahren neu geregelt. Die Verfahrensvorschriften für die Nachlasssachen, wie z.B. die amtliche Verwahrung von Testamenten, die Testamentseröffnung, die Erbenermittlung, die Ausschlagung der Erbschaft, das Erbscheinsverfahren, die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung, finden sich künftig konzentriert in den
342 ff. FamFG. Wesentlichen ?nderungen ergeben sich hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit, der Beteiligtenrechte, zum Ablauf des Verfahrens und bei den
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Produktbeschreibung
Mit dem FGG-Reformgesetz (FamFG), das zum 01.09.2009 in Kraft getreten ist, wird auch das nachlassgerichtliche Verfahren neu geregelt. Die Verfahrensvorschriften für die Nachlasssachen, wie z.B. die amtliche Verwahrung von Testamenten, die Testamentseröffnung, die Erbenermittlung, die Ausschlagung der Erbschaft, das Erbscheinsverfahren, die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung, finden sich künftig konzentriert in den

342 ff. FamFG. Wesentlichen ?nderungen ergeben sich hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit, der Beteiligtenrechte, zum Ablauf des Verfahrens und bei den Rechtsmitteln. So werden insbesondere eine fristgebundene Beschwerde zum Oberlandesgericht und eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingef?hrt. Der Instanzenzug wird völlig neu geregelt. Jeder im Erbrecht tätige Anwalt oder Notar sollte sich frühzeitig mit dem neuen Verfahrensrecht vertraut machen. Das vorliegende Werk gibt einen umfassenden Überblick über die neue Rechtslage und vergleicht sie mit der bisherigen Regelung. Angefügt ist eine Synopse, die eine schnelle Orientierung in der neuen Materie ermöglicht.
Autorenporträt
Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des Amtsgerichts, Traunstein