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Mit dem 1997 in Kraft getretenen KA-AZG sollte eine einheitliche Rechtslage für ÄrztInnen in Krankenanstalten des öffentlichen und privaten Bereiches hergestellt und dem Schutz sowie der Sicherheit von ÄrztInnen Sorge getragen werden. Da es zu dieser Zeit noch zu ausufernden Arbeitszeiten kam, wurde die daraus resultierende Überlastung von ÄrztInnen immer wieder thematisiert. Doch auch nach der Einführung des KA-AZG kam es weiterhin zu starken Überschreitungen der Arbeitszeit. Im Jahr 2014 forderte die EU-Kommission von Österreich eine sofortige Umsetzung der EU-AZ-RL 2003/88/EG, um den…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem 1997 in Kraft getretenen KA-AZG sollte eine einheitliche Rechtslage für ÄrztInnen in Krankenanstalten des öffentlichen und privaten Bereiches hergestellt und dem Schutz sowie der Sicherheit von ÄrztInnen Sorge getragen werden. Da es zu dieser Zeit noch zu ausufernden Arbeitszeiten kam, wurde die daraus resultierende Überlastung von ÄrztInnen immer wieder thematisiert. Doch auch nach der Einführung des KA-AZG kam es weiterhin zu starken Überschreitungen der Arbeitszeit. Im Jahr 2014 forderte die EU-Kommission von Österreich eine sofortige Umsetzung der EU-AZ-RL 2003/88/EG, um den unionsweiten Vorgaben für den AN-Gesundheitsschutz nachzukommen. So sehr die Umsetzung der EU-RL und damit Entlastung von Überstundenarbeit zu begrüßen war, da ÄrztInnen auch ohne Überstundentätigkeit, schon alleine durch die Nachtdiensttätigkeit und zahlreiche weitere Faktoren einer hohen Belastung ausgesetzt sind, so wirft diese gesetzliche Änderung auch viele Fragen und Herausforderungen auf. Diese betreffen vor allem das Gehaltssystem und die nach einer Reduktion der Arbeitszeit ohne Aufstockung von Dienstposten erschwerte Organisierbarkeit im Krankenhausalltag.
Autorenporträt
Mag. (FH) Patrizia Wieland, MA. ist seit 1996 in unterschiedlichen Funktionen im österreichischen Gesundheitswesen tätig. Nach dem allgemeinen Krankenpflegediplom und einem Studium der Wirtschaftswissenschaften folgte 2013 bis 2015 ein wirtschafts- und rechtswissenschaftliches Masterstudium: HR Management und Arbeitsrecht.