Kristina Kneip
Broschiertes Buch

Das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG bei Massenentlassungen

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Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage zwingt Unternehmen nach wie vor zur Planung und Durchführung von Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen mit Personalabbau. Die Grenze zur Massenentlassung im rechtlichen Sinne ist hierbei schnell erreicht. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmervertreter im Rahmen des Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu beteiligen. Ein Verstoß durch unzureichende Beteiligung des Betriebsrats kann zur Unwirksamkeit der im Rahmen von Massenentlassungen ausgesprochenen Kündigungen führen. Aufgrun...