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Damit die Europäische Union als Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts funktioniert, bedarf es auch der Harmonisierung des Kollisionsrechts. Der Vereinheitlichungseffekt wird durch vorrangige Drittstaatsverträge gestört, die von dem Unionsrecht abweichende Kollisionsregeln enthalten. Zur Stärkung des europäischen IPR sind insbesondere Maßnahmen gegenüber den Drittstaaten, wie die Anpassung, die Kündigung und der Abschluss neuer Staatsverträge denkbar. Die Mitgliedsstaaten sind gemäß Art. 351 Abs. 2 AEUV zur Behebung der Differenzen verpflichtet. Die Vorschrift stellt eine notwendige…mehr

Produktbeschreibung
Damit die Europäische Union als Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts funktioniert, bedarf es auch der Harmonisierung des Kollisionsrechts. Der Vereinheitlichungseffekt wird durch vorrangige Drittstaatsverträge gestört, die von dem Unionsrecht abweichende Kollisionsregeln enthalten. Zur Stärkung des europäischen IPR sind insbesondere Maßnahmen gegenüber den Drittstaaten, wie die Anpassung, die Kündigung und der Abschluss neuer Staatsverträge denkbar. Die Mitgliedsstaaten sind gemäß Art. 351 Abs. 2 AEUV zur Behebung der Differenzen verpflichtet. Die Vorschrift stellt eine notwendige Ergänzung zur Außenkompetenz der Europäischen Union dar. Es ergibt sich eine Verflechtung von Handlungspflichten der Mitgliedsstaaten und Handlungskompetenzen der Europäischen Union. Selbstverständlich bedarf es zur Anpassung und zum Neuabschluss der Staatsverträge auch der Mitwirkung der Drittstaaten. Das führt zu schwierigen Konstellationen in rechtlicher und diplomatischer Hinsicht.
Autorenporträt
Lena Franke studierte von 2011 bis 2016 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. In den Jahren 2016 bis 2020 arbeitete sie promotionsbegleitend zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München, dann an der Universität Augsburg am Lehrstuhl von Professor Dr. Wolfgang Wurmnest LL.M (Berkeley). Seit Oktober 2020 absolviert sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst am OLG München.