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Der Gleichheitssatz muss darauf abgezielt werden, dass Gleiches gleich, Ungleiches seiner unterschiedlichen Eigenart entsprechend unterschiedlich behandelt werden müssen. Komponenten der Steuererhebungsgleichheit bestehen in Rechtssetzungsgleichheit und Rechtsanwendungsgleichheit. In der Rechtssetzungsgleichheit wird die Verantwortung des Gesetzgebers betont. Der ungleichmäßige und ungesetzmäßige Verwaltungsvollzug lässt sich dadurch bewirken, dass Probleme einerseits bei der Steuerlegislative (Freies Diktum des Gesetzgebers) und andererseits bei der Steuerexekutive (Mitwirkungsprobleme…mehr

Produktbeschreibung
Der Gleichheitssatz muss darauf abgezielt werden, dass Gleiches gleich, Ungleiches seiner unterschiedlichen Eigenart entsprechend unterschiedlich behandelt werden müssen. Komponenten der Steuererhebungsgleichheit bestehen in Rechtssetzungsgleichheit und Rechtsanwendungsgleichheit. In der Rechtssetzungsgleichheit wird die Verantwortung des Gesetzgebers betont. Der ungleichmäßige und ungesetzmäßige Verwaltungsvollzug lässt sich dadurch bewirken, dass Probleme einerseits bei der Steuerlegislative (Freies Diktum des Gesetzgebers) und andererseits bei der Steuerexekutive (Mitwirkungsprobleme zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung sowie Gesetzmäßigkeit und Handlungsspielräume in der Steuerverwaltung) entstehen.
Autorenporträt
Yong Li promovierte im Bereich des Steuerrechts an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen. Sein Interesse besteht nicht nur im öffentlichen Recht, insbesondere Steuer-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht, sondern auch im Privatrecht. Vor der Promotion in Deutschland beschäftigte er sich fünf Jahre als Dozent an einer chinesischen Universität, vor allem mit dem Wirtschafts-, Gesellschafts- und Immaterialgüterrecht. Dabei bemerkte er, dass sich manche Rechtsfragen wegen ihrer Komplexität nur mit Hilfe von rechtsgebietsübergreifenden Kenntnissen beantworten lassen. Um über den Tellerrand hinausschauen zu können, entschied er sich bei der Promotion für das Thema: ¿Das Gleichheitsprinzip bei der Steuererhebung¿.