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Infotext:
Dieses Lehrbuch vermittelt Studenten und Referendaren durch eine inhaltlich kurz gefasste, von keiner einzigen Fußnote unterbrochene Darstellung das gesamte, für das Studium und für die beiden Examina erforderliche zivilrechtliche Wissen und schult zugleich das Verständnis für die Zusammenhänge. Eingearbeitet sind etwa 1.000 Fälle mit exakt gegliederten Lösungsskizzen. Die Gliederung des Buches orientiert sich an den Aufbauerfordernissen einer Fallbearbeitung. In den Text integrierte Wiederholungen festigen ständig das Wissen. Das Buch unterscheidet sich von anderer…mehr

Produktbeschreibung
Infotext:
Dieses Lehrbuch vermittelt Studenten und Referendaren durch eine inhaltlich kurz gefasste, von keiner einzigen Fußnote unterbrochene Darstellung das gesamte, für das Studium und für die beiden Examina erforderliche zivilrechtliche Wissen und schult zugleich das Verständnis für die Zusammenhänge. Eingearbeitet sind etwa 1.000 Fälle mit exakt gegliederten Lösungsskizzen. Die Gliederung des Buches orientiert sich an den Aufbauerfordernissen einer Fallbearbeitung. In den Text integrierte Wiederholungen festigen ständig das Wissen. Das Buch unterscheidet sich von anderer Ausbildungsliteratur dadurch, dass es weitestgehend auf die aufwendige Darstellung wissenschaftlicher Kontroversen verzichtet und entsprechend der Examenswirklichkeit die Bedeutung des Gesetzes für die Fallbearbeitung in den Vordergrund stellt.

Inhaltsverzeichnis:
Die Bearbeitung juristischer Aufgabenstellungen.- Grundbegriffe.- Vertragliche Primäransprüche.- Sekundäransprüche bei Leistungsstörungen.- 'Vertragsnahe“ Ansprüche.- Dingliche (sachenrechtliche) Ansprüche.- Schadensersatzansprüche wegen 'unerlaubter Handlung“.- Bereicherungsrecht.- Schadensersatzrecht.- Mehrheiten und Veränderungen auf der Gläubiger- und Schuldnerebene.- Der Übergang des Vermögens als Ganzes von Todes wegen.
Autorenporträt
Jürgen Plate, Universität Hamburg
Rezensionen
Rezension zur 1. Auflage

"Das spezielle didaktische Grundkonzept, ohne Fußnoten auszukommen, erweist sich nach eingehender Lektüre als Glücksfall. Das Konzept vermag neben der üblichen Darstellung zu bestehen, weil der Leser anderweitig "entschädigt" wird: durch den strikten Praxisbezug der Ausführungen, durch die stringente Anbindung an den Gesetzestext, durch prozessrechtliche Bezüge (u.a. zur Darlegungs- und Beweispflichtigkeit) und durch die Vermittlung von wichtigem Hintergrundwissen (u.a. Schadensersatz nicht gleich Schadensersatz: Unterscheidung für die Verjährung. ... Fazit: ...kann schnell unentbehrlich werden..."

Andreas Morgendahl, in: jumag 6 04, S. IV