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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Studienabschlussarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Studienabschlussarbeit im Schwerpunkt Internationales Privatrecht. Diese Arbeit analysiert das Problem der Qualifikation des § 1371 I BGB anhand der Entscheidung des Bundesgrichtshofs im Jahre 2015 (BGHZ, 205, 289). Die Anzahl der Erbfälle mit Auslandsbezug nimmt stetig zu, wodurch auch dem internationalen Kontext des Erbrechts immer mehr Bedeutung zukommt. Inzwischen weist jeder 10.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Studienabschlussarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Studienabschlussarbeit im Schwerpunkt Internationales Privatrecht. Diese Arbeit analysiert das Problem der Qualifikation des § 1371 I BGB anhand der Entscheidung des Bundesgrichtshofs im Jahre 2015 (BGHZ, 205, 289). Die Anzahl der Erbfälle mit Auslandsbezug nimmt stetig zu, wodurch auch dem internationalen Kontext des Erbrechts immer mehr Bedeutung zukommt. Inzwischen weist jeder 10. Erbfall in Deutschland diesen Bezug allein durch eine ausländischeStaatsangehörigkeit des Verstorbenen auf und auch bei der Betrachtung auf europäischer Ebene sieht es ähnlich aus. Hinzu kommen Konstellationen, in denen der Verstorbene zum Beispiel ausländische oder doppelte Staatsangehörigkeiten innehat, bei einer im Ausland geschlossenen Ehe oder einem ausländischen Ehevertrag sowie beim Aufenthalt im Ausland durch einen dortigen Wohnsitz, Job, durch Immobilienvermögen oder Gesellschaftsbeteiligungen.Bei Erbfällen fällt das Erbrecht regelmäßig mit dem Güterrecht zusammen, da durch den Tod eines Ehegatten auch der Güterstand beendet wird. Dabei bestimmt das Erbrecht die Erbfolge, das Güterrecht hingegen setzt sich mit den güterrechtlichen Beziehungen der Ehegatten auseinander. Innerhalb des deutschen Rechts und auch der anderen Rechtsordnungen sind die beiden Bereiche aufeinander abgestimmt. Probleme entstehen immer dann, wenn bei Fällen mit Auslandsbezug Erb- und Güterstatut auseinanderfallen und dadurch verschiedene Rechtsordnungen greifen. [...]