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Das deutsche Sozialversicherungsrecht umfasst die fünf verschiedenen, im Sozialgesetzbuch kodifizierten Zweige der Sozialversicherung. Das sind die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung. Das Sozialversicherungsrecht dient ebenso wie das Arbeitsrecht in erster Linie dem Schutz der abhängig Beschäftigten. Allerdings sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Sozialversicherung (Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Deutsche Rentenversicherung Bund etc.)…mehr

Produktbeschreibung
Das deutsche Sozialversicherungsrecht umfasst die fünf verschiedenen, im Sozialgesetzbuch kodifizierten Zweige der Sozialversicherung. Das sind die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung. Das Sozialversicherungsrecht dient ebenso wie das Arbeitsrecht in erster Linie dem Schutz der abhängig Beschäftigten. Allerdings sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Sozialversicherung (Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Deutsche Rentenversicherung Bund etc.) öffentlich-rechtlicher Natur. Der vorliegende Titel gibt einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Begriffe und Institute der Sozialversicherung. Ausführlich behandelt werden vor allem die Ansprüche der Versicherten auf Arbeitslosen- und Krankengeld, auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, auf Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall sowie auf Pflegegeld. Überdies werden in dem jeweiligen Kontext die Rechtsmittel des Widerspruchs und der Klage beim Sozialgericht dargestellt. Das Buch gibt somit dem Studierenden, aber auch dem Betroffenen einen gleichermaßen kompakten wie auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Überblick über das Nebeneinander der fünf sozialen Sicherungssysteme.
Autorenporträt
Prof. Dr. jur. Thomas Korenke studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach Abschluss des Studiums arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und schloss 1997 seine Promotion ab. Von 1997 bis 2000 war er als Richter am Sozialgericht Altenburg/Thüringen tätig. Von 2000 bis 2001 war er als Berichterstatter an den 2. Senat des Thüringer Landessozialgerichts in Erfurt abgeordnet. Seit Mai 2001 ist er Professor für Bürgerliches Recht sowie Sozialrecht am Fachbereich Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Gelsenkirchen.