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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Veranstaltung: Grundseminar: Das politische System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Tatsache, dass sich die Vorschriften der Verfassung in erster Linie an die obersten Staatsorgane richten, welche im System der Gewaltenteilung zwar verschiedene, jedoch gleichberechtigte Positionen einnehmen, warf die Problematik auf, wer sich bei Unklarheiten auf das Recht der letztverbindlichen Verfassungsinterpretation berufen kann und darf…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Veranstaltung: Grundseminar: Das politische System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Tatsache, dass sich die Vorschriften der Verfassung in erster Linie an die obersten Staatsorgane richten, welche im System der Gewaltenteilung zwar verschiedene, jedoch gleichberechtigte Positionen einnehmen, warf die Problematik auf, wer sich bei Unklarheiten auf das Recht der letztverbindlichen Verfassungsinterpretation berufen kann und darf (vgl.Isensee 1995:51). Vor diesem Hintergrund wurde das Bundesverfassungsgericht als letztes Verfassungsorgan im Jahre 1951, also erst zwei Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, ins Leben gerufen und nahm am 07. September 1951 mit Sitz in Karlsruhe seine Arbeit auf.Obwohl die Verfassung den rechtlichen Rahmen setzt, in dem sich die Politik frei entfalten kann und nur für dessen Einhaltung das Bundesverfassungsgericht sorge zu tragen hat, gerät das Bundesverfassungsgericht als Streitschlichter zwischen Verfassungsorganen oftmals in ein Spannungsfeld von Politik und Recht (vgl. Piazolo 1995:8), so dass sich auch die Vorwürfe über einen Einbruch des Bundesverfassungsgericht in die Politik und Gesetzgebung mehren. Der Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht habe sich seit Beginn seiner nunmehr 57-jährigen Existenz vom "Hüter der Verfassung" zu einem "Lenker der Politik" bzw. zueiner Parallelregierung entwickelt, wird vor allem damit begründet bzw. dort deutlich, wo dasBundesverfassungsgericht in seinen Urteilen konkrete sachliche und zeitliche Vorgaben für den Gesetzgeber festlegt oder dort, wo das Bundesverfassungsgericht als "verlängerter Arm der Opposition" fungiert, welche sich durch das verfassungsrechtliche Verfahren, aus ihrer Minderheitspotision heraus erhofft, auf die Regierung und die sie tragende Bundestagsmehrheit Kontrolle und Einfluß auszuüben (vgl. Stüwe 1979a:545).Das Ziel dieser Hausarbeit ist es daher diese Vorwürfe zu untersuchen, um letztlich eine Antwort für die Frage zu finden, inwieweit wir es denn tatsächlich mit einer Judizialisierung der Politik oder auf der anderen Seite mit einer Politisierung der Verfassungsjustiz zu tunhaben. Um dies zu erreichen, beschäftigen wir uns zunächst mit der Stellung des Bundesverfassungsgerichts, um im Anschluss auf dessen Aufgaben als "Hüter der Verfassung" näher einzugehen. Anschließend wird versucht das Bundesverfassungsgericht im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik zu untersuchen.