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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,5, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, gab 1948 bekannt, dass eine Gründung einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit geplant sei. Demzufolge wurde 1951 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegründet. Zu diesem Zeitpunkt ahnte er allerdings nicht, welche "beachtlich politische Stellung" (Piazolo2006: 293) das BVerfG…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,5, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, gab 1948 bekannt, dass eine Gründung einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit geplant sei. Demzufolge wurde 1951 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegründet. Zu diesem Zeitpunkt ahnte er allerdings nicht, welche "beachtlich politische Stellung" (Piazolo2006: 293) das BVerfG bereits wenige Jahre später einnehmen würde (Stüwe2006: 215). "Hüter der Verfassung und Lenker der Politik" (ebd.) sind beispielweise Charakterisierungen mit denen das oberste deutsche Gericht beschrieben wird. Dagegen definieren Kritiker die Institution als "Obergesetzgeber" (Vorländer 2006: 191) oder bezeichnen die Richter als "Konterkapitäne von Karlsruhe" (ebd.).Auf Grund dessen liegt die Vermutung nahe, dass das Gericht einen großen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren besitzen könnte. Inwiefern dies der Realität entspricht, gilt es in dieser Arbeit zu überprüfen. Es soll folglich genauer herausgearbeitet werden, ob die oben formulierte Kritik einer Konter-Position des BVerfG gerechtfertigt ist. Demnach stellt sich die Frage, inwiefern das Bundesverfassungsgericht in Deutschland eine Vetospieler Position einnimmt und damit durch sein Urteil bestimmte Entscheidungen verhindern kann. Der Aufbau der Arbeit soll im nachfolgenden kurz erläutert werden. Zuerst ist ein theoretisches Fundament zu legen und der Begriff Veto zu definieren (Kapitel 2). Dem schließt sich in Bezug auf die wissenschaftliche Fragestellung eine Grundlage durch geeignete Theorien an. Hierbei wird die Vetospielertheorie nach Tsebelis vorgestellt und zentrale Begriffe erläutert, insbesondere soll der Begriff des Vetospielers näher untersucht werden. Zudem wird die Plausibilität der Theorie anhand einer empirischen Studie aufgezeigt. Kapitel 3 widmet sich dem BVerfG und liefert zunächst eine Beschreibung dieser juristischen Instanz. Im weiteren Verlauf soll dann der zentralen der Frage nachgegangen werden, ob das Bundesverfassungsgericht Eigenschaften eines Vetospielers aufweist. Anschließend wird angestrebt, diese Tendenzen aus etablierten empirischen Studien herauszufiltern (Kapitel 4). Das abschließende Fazit (Kapitel 5) dient dazu, die in der Einleitung aufgeworfene Problematik nochmals zu beleuchten, indem zentrale Ergebnisse zusammengefasst und reflektiert werden.