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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Veranstaltung: Öffentliche Finanzwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Bankenkrise im Jahr 2007/2008 wurden Stimmen laut, die die Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie Schleswig-Holsteins (SH) hinterfragten. Ein besonderes Augenmerk lag in diesen Ländern auf den Landesbanken, die aus steuerlichen Mitteln der Länder gerettet werden mussten. Dies lag vor allem an der Krise der HSH Nordbank, welche aufgrund von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Veranstaltung: Öffentliche Finanzwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Bankenkrise im Jahr 2007/2008 wurden Stimmen laut, die die Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie Schleswig-Holsteins (SH) hinterfragten. Ein besonderes Augenmerk lag in diesen Ländern auf den Landesbanken, die aus steuerlichen Mitteln der Länder gerettet werden mussten. Dies lag vor allem an der Krise der HSH Nordbank, welche aufgrund von unüberlegten Krediten und organisatorischen Fehlentscheidungen in Folge des Wegfalls der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung staatliche Mittel in Anspruch nehmen musste. Da die HSH Nordbank jedoch nicht die einzige Beteiligung dieser Länder darstellt und somit noch andere Beteiligungsunternehmen vorhanden sind, muss unter anderem das Beteiligungsmanagement der FHH näher betrachtet werden, um die Auswirkungen der Rettung der HSH Nordbank auf die Finanzen der FHH nachvollziehen zu können. Aus dieser Betrachtung der Auswirkungen heraus kann das Ausmaß der finanziellen Belastung des Landeshaushalts abgeleitet werden, was für zukünftige Beteiligungen und dem Umgang mit diesen bedeutend ist. Eine Ursachen- und Fehleranalyse anhand des Beispiels der HSH Nordbank zielt auf einen Erkenntnisgewinn ab, der zu Umstrukturierungen führen kann. Dies kann im Zweifelsfall zu einer frühzeitigen Erkennung von risikoreichen Beteiligungen führen und dazu verhelfen, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Insolvenzen oder Zahlungsunfähigkeiten von Anstalten, an denen die Länder beteiligt sind, zu verhindern. So kann die Notwendigkeit von staatlichen Hilfsaktionen vermindert werden, die oftmals ein großes öffentliches Interesse wecken, da sowieso knappe Haushaltsmittel eingespart und für andere öffentliche Zwecke genutzt werden können. Weiterhin sinkt damit die Gefahr, dass die öffentlichen Haushalte neue Schulden aufnehmen, die durch die Steuergelder der Bürger*innen wieder beglichen werden müssen. Um zu erkennen, inwiefern die Länder für die Schulden ihrer Anstalten zu haften haben, muss analysiert werden, wie man Gewährleistungen in den Bilanzen und Jahresabschlüssen der Länder darstellt. So kann noch im Vorfeld von Haftungsfällen angemessen reagiert werden und gegebenenfalls auf politischer Ebene solchen Praktiken vorgebeugt werden.¿