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Das humanitäre Aufenthaltsrecht hat in den letzten Jahrzehnten - im Grunde seit den geopolitischen Umwälzungen in den 1990er-Jahren - eine rasante Entwicklung genommen. Der dritte Band der Schriftenreihe "Wissenschaft in Theorie und Praxis" widmet sich diesem fremdenrechtlichen Bereich, der nicht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht und dennoch geeignet ist, in das hochgradig komplexe System des gegenwärtigen österreichischen Fremdenrechts einzuführen. - Was ist das Aufenthaltsrecht aus berücksichtigungswürdigen Gründen, besser bekannt als "humanitäres Aufenthaltsrecht" oder gar…mehr

Produktbeschreibung
Das humanitäre Aufenthaltsrecht hat in den letzten Jahrzehnten - im Grunde seit den geopolitischen Umwälzungen in den 1990er-Jahren - eine rasante Entwicklung genommen.
Der dritte Band der Schriftenreihe "Wissenschaft in Theorie und Praxis" widmet sich diesem fremdenrechtlichen Bereich, der nicht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht und dennoch geeignet ist, in das hochgradig komplexe System des gegenwärtigen österreichischen Fremdenrechts einzuführen.
- Was ist das Aufenthaltsrecht aus berücksichtigungswürdigen Gründen, besser bekannt als "humanitäres Aufenthaltsrecht" oder gar "Bleiberecht"?
- Was waren seine Ursprünge und welche Entwicklung hat es seither genommen?
- Warum wird dieses Aufenthaltsrecht - wie sonstiges Aufenthaltsrecht auch - nicht (mehr) von den Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden, sondern von einer Asylbehörde mit fremdenpolizeilichen Kompetenzen vollzogen?
- Wem steht dieses Aufenthaltsrecht zu?
Autorenporträt
Geboren am 26. Dezember 1984 in Wien. Lycée Français de Vienne und Wiedner Gymnasium, Matura im Alter von 17 Jahren. Einjährig Freiwilliger (Milizoffiziersanwärter), dann Exekutivbeamter bei der Bundespolizei (Wien, Innere Stadt), zuletzt bis 2012 in dienstführender Funktion. Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien mit den Schwerpunkten (Völker-)Rechtsgeschichte und öffentliches Recht. Seit 2012 Referent im Bundesministerium für Inneres, Abteilung für Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen.