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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 3,3, Universität Osnabrück (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung: Die Zukunft der Alterssicherung gehört zu den beherrschenden Themen unserer Zeit. Die betriebliche Altersversorgung leistet dabei als eigenständiges System neben der Privatvorsorge und der gesetzlichen Rentenversicherung einen wichtigen Beitrag. Durch das Alterseinkünftegesetz vom 5.7.2004, das mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten ist, schafft der Gesetzgeber eine Neuordnung der…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 3,3, Universität Osnabrück (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die Zukunft der Alterssicherung gehört zu den beherrschenden Themen unserer Zeit. Die betriebliche Altersversorgung leistet dabei als eigenständiges System neben der Privatvorsorge und der gesetzlichen Rentenversicherung einen wichtigen Beitrag. Durch das Alterseinkünftegesetz vom 5.7.2004, das mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten ist, schafft der Gesetzgeber eine Neuordnung der einkommensteuerlichen Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge insgesamt. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ergeben sich im Zuge des damit verbundenen Systemwechsels zur nachgelagerten Besteuerung zahlreiche Änderungen.
Die bisher unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung der 5 Durchführungswege im Rahmen der bAV konnte weitgehend beseitigt werden. Dazu wurden die Beiträge an eine Direktversicherung mit in die Steuerfreiheit des
3 Nr.63 EStG einbezogen, zeitgleich aber auf solche Zusagen beschränkt, die lebenslange Versorgungsbezüge vorsehen. Die Pauschalbesteuerung nach
40b EStG ist eine weitere betroffene Vorschrift, nach der bisher die Beitragszahlungen vorgelagert versteuert werden konnten.
Insbesondere für Neuverträge fällt diese Art der Besteuerung ab dem Jahr 2005 weg. Für bereits existierende Versorgungszusagen gibt es zahlreiche Übergangsregelungen, die die weitere Inanspruchnahme der Pauschalbesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Neben diesen Änderungen im Einkommenssteuerrecht brachte das Alterseinkünftegesetz auch Änderungen im Betriebsrentengesetz mit sich, im Besonderen die Verbesserung der Mitnahmemöglichkeit erworbener Betriebsrentenanwartschaften.
Auch diese neuen arbeitsrechtsrechtlichen Vorschriften sind mit steuerlichen Folgewirkungen verbunden. Im Rahmen dieser Arbeit werden diese wesentlichen steuerlichen Neuregelungen im Kontext der bestehenden Regelungen erläutert, analysiert und anhand zahlreicher Beispiele veranschaulicht. Die folgenden Ausführungen berücksichtigen bereits das Schreiben der Finanzverwaltung vom 17.11.2004, in dem wesentliche Hinweise zu Anwendung und Handhabung der neuen Vorschriften gegeben wurden.
Gang der Untersuchung:
Nach einigen einleitenden Worten geht es im 2. Kapitel um die Vermittlung wesentlicher Kenntnisse im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung. Darin wird nach einer begrifflichen Definition das Gesamtsystem der Alterssicherung in Deutschland grob vorgestellt, da systematische Querverweise in der bAV sowohl zur Privatvorsorge als auch zur gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Nach der Erläuterung wichtiger Inhalte der bAV und einem kurzen historischen Abriss folgt eine steuersystematische Einordnung.
Kapitel 3 setzt sich ausführlich mit dem Alterseinkünftegesetz selbst auseinander. Vom Urteil desBundesverfassungsgerichts vom 6.3.2002 als Ausgangspunkt bis zur Verabschiedung des Gesetzes wird das Zustandekommen geschildert und der anvisierte Systemwechsel beschrieben. Anschließend folgt ein Gesamtüberblick über die Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz auch außerhalb der betrieblichen Altersversorgung.
Die ausführliche Auseinandersetzung mit den steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung folgt dann in Kapitel 4. Darin steht zunächst die analytische Betrachtung der Steuerfreiheit gemäß
3 Nr.63 EStG im Vordergrund und anschließend der Wegfall der Pauschalbesteuerung nach
40b EStG. Hier geht es im Besonderen um die Übergangsregelungen für die so genannten Altzusagen und um den Vergleich zwischen alter und neuer Vervielfältigungsregelung im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses. Nach der darauf folgenden Darstellung der steuerlichen Folgen durch die Änderungen im Betriebsren...