Marktplatzangebote
2 Angebote ab € 4,80 €
Produktdetails
  • Verlag: Beck, C H
  • ISBN-13: 9783406601736
  • Artikelnr.: 27932355
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 25.05.2010

Kleiner Redlichkeitsführer
Leitfaden für Unternehmensleitungen zur Gesetzestreue

Seit der monströsen Bestechungsaffäre beim Elektrokonzern Siemens ist "Compliance" zum Modewort und Pflichtprogramm zugleich geworden: Praktisch sämtliche großen Unternehmen haben eigene Abteilungen eingesetzt, die auf die Regeltreue ihrer Beschäftigten achten. Da liegt es nahe, dass mit Klaus Moosmayer ein Jurist ein Buch dazu geschrieben hat, der bei Siemens selbst an den Aufräumarbeiten beteiligt war. Dass es bei diesem Thema nicht nur um Korruption, Kartelle und Datenschutzskandale geht, macht der Verfasser deutlich. In sämtlichen Rechtsgebieten müssen Geschäftsleitungen Gesetzesverstöße verhindern und bekämpfen - das gilt auch etwa beim Umweltschutz, der Arbeitssicherheit oder dem Außenwirtschaftsrecht mit seinen strengen Exportverboten für bestimmte Länder.

Mit 124 Seiten hat das Buch genau die richtige Länge für das, was es sein will: ein Leitfaden. Hinweise auf Fachliteratur kommen nicht zu kurz, aber im Vordergrund steht die pragmatische Handlungsanleitung. An kleinen Fällen wird demonstriert, wie die nötigen Schritte konkret aussehen müssen, damit Gesetzestreue nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt. Der Autor schildert ein ganzes Handlungsprogramm, das von der Analyse von Schwachstellen bis zur Umsetzung der Gegenstrategien reicht.

Moosmayer verdeutlicht, was Justitiare schon länger raunen: Als Nächstes rollt das Compliance-Problem auf den Mittelstand zu. Dort ist man in der heiklen Situation, dass Strafverfolger und Steuerfahnder ebenfalls nach Delikten fahnden - diese Unternehmen aber nicht eine Heerschar eigener Rechtskundiger im Haus sitzen haben, die auf Prävention achten könnten. Sie erhalten hier wenigstens etwas Hilfestellung etwa bei der Frage, welche Geschenke und Einladungen gegenüber Einkäufern und Beamten noch erlaubt sind - und wo die Grenze zur Bestechung verläuft. Berücksichtigt ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zur eigenen Strafbarkeit von Compliance-Beauftragten, das in deren Kreisen beträchtliche Unruhe ausgelöst hat.

Wichtig ist auch der Hinweis, dass das Zahlen von Schmiergeldern nicht "ausgelagert" werden darf, sondern dass auch Vertriebspartner in die Wohlverhaltensregeln eingebunden werden müssen. Ob dazu aber wirklich auch Rechtsanwälte oder Steuerberater gehören, mag man bezweifeln. Vielleicht weiß der erfahrene Firmenjurist aber auch mehr, als man als Außenseiter ahnt.

JOACHIM JAHN

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
…mehr