Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 49,60 €
  • Heft

Der Vorstand einer AG hat bzw. die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA haben nach 264 I HGB in den ersten drei Monaten (kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten) des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, aufzustellen.
Die aktualisierte Checkliste 9 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang. Neu aufgenommen in die 6. Auflage wurde ein Musteranhang mit Formulierungsbeispielen zu den Angaben nach dem BilMoG. Die Checkliste und der Musteranhang beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011
…mehr

Produktbeschreibung
Der Vorstand einer AG hat bzw. die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA haben nach
264 I HGB in den ersten drei Monaten (kleine Gesellschaften bis zu sechs Monaten) des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, aufzustellen.

Die aktualisierte Checkliste 9 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang. Neu aufgenommen in die 6. Auflage wurde ein Musteranhang mit Formulierungsbeispielen zu den Angaben nach dem BilMoG. Die Checkliste und der Musteranhang beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011 (und folgende).

Die Anhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Anhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Anhangs. Um die Arbeiten zur Aufstellung eines Anhangs zu vereinfachen, wurden der Checkliste ein Musteranhang sowie ein Literaturverzeichnis beigefügt.

Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie unterstützen damit nicht nur bei der internen Qualitätssicherung (VO 1/2006), sondern auch bei der externen Qualitätskontrolle (
57a WPO).