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Gewerbetreibende, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß 34c Abs. 1 GewO durchführen, unterliegen der jährlichen Prüfung nach 16 Abs. 1 MaBV. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen (Aufsichts-)Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Da es sich bei dieser Prüfung um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe handelt, ist der WP verpflichtet, im Prüfungsbericht -- unter den Prüfungsvermerk -- das Berufssiegel anzubringen.
Zur Unterstützung hierfür sind in der vorliegenden Broschüre folgende Hilfsmittel enthalten:
- Musterbericht für die MaBV-Prüfung - Checkliste
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Produktbeschreibung
Gewerbetreibende, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß
34c Abs. 1 GewO durchführen, unterliegen der jährlichen Prüfung nach
16 Abs. 1 MaBV. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen (Aufsichts-)Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Da es sich bei dieser Prüfung um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe handelt, ist der WP verpflichtet, im Prüfungsbericht -- unter den Prüfungsvermerk -- das Berufssiegel anzubringen.

Zur Unterstützung hierfür sind in der vorliegenden Broschüre folgende Hilfsmittel enthalten:

- Musterbericht für die MaBV-Prüfung
- Checkliste für die Anfertigung von MaBV-Berichten (Berichtsbegleitbogen)
- Checkliste für die Qualitätskontrolle von MaBV-Berichten (Berichtskontrolle)
- Index für die Arbeitspapiere zur MaBV-Prüfung
- Prüfercheckliste zur Durchführung der MaBV-Prüfung
- Vollständigkeitserklärung zur MaBV-Prüfung (Muster IDW Verlag; Stand: 01/2014)
- IDW EPS 830 n.F. zur MaBV-Prüfung (Stand: 19.01.2018)
- Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV (Stand: 02.05.2012)
- Literaturverzeichnis zur MaBV-Prüfung und zum Prüfungsbericht (einschl. Redepflicht)