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Gerichtliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) binden nicht nur die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden, sondern haben in vielen Fällen kraft besonderer gesetzlicher Anordnung über den entschiedenen Fall hinaus Gesetzeskraft (§ 31 BVerfGG). Diese gilt z. B. beim 1983 entwickelten Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1-71), beim 2008 entdeckten Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (BVerfGE 120, 274-350) und beim 2021 festgelegten Recht auf schulische Bildung…mehr

Produktbeschreibung
Gerichtliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) binden nicht nur die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden, sondern haben in vielen Fällen kraft besonderer gesetzlicher Anordnung über den entschiedenen Fall hinaus Gesetzeskraft (§ 31 BVerfGG). Diese gilt z. B. beim 1983 entwickelten Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1-71), beim 2008 entdeckten Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (BVerfGE 120, 274-350) und beim 2021 festgelegten Recht auf schulische Bildung (BVerfGE 159, 355-448). Damit ist klar, dass die Beschlüsse und Urteile des BVerfG zum Sicherheitsrecht für Polizei und Sicherheitsbehörden ebenfalls verbindlich sind. Daraus ergibt sich die Frage, welche spezifische "Macht" den Entscheidungen des BVerfG innewohnt.Auf der Basis einer einführenden politikwissenschaftlichen Analyse über die Macht des BVerfG und die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit für die konkrete Ausgestaltung sowie für die Fortschreibung der politischen Grundlagen greift das Buch markante Beispiele sicherheitsrechtlicher Entscheidungen auf, die für die Polizei und die Sicherheitsbehörden von erheblicher Bedeutung sind.