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Die 9. Neuauflage des Handkommentars zum Bundeskleingartengesetz beinhaltet diverse wichtige Neuerungen des BauGB, so z.B.
- die Einführung befristeter bzw. bedingter Nutzungsfestsetzungen im B-Plan (Auswirkungen auf die Dauerkleineigenschaft nach § 1 Abs. 3 BKleingG mit den sich daraus ergebenden Folgen z.B. im Hinblick auf die gemeindliche Bereitstellungspflicht von Kleingartenland) und
-den Wegfall der Teilungsgenehmigung. Außerdem sind die neueste Rechtsprechung des BGH und die an den Autor herangetragenen aktuellen Probleme aus der Praxis wie z.B. grundstücksbezogene
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Produktbeschreibung
Die 9. Neuauflage des Handkommentars zum Bundeskleingartengesetz beinhaltet diverse wichtige Neuerungen des BauGB, so z.B.
- die Einführung befristeter bzw. bedingter Nutzungsfestsetzungen im B-Plan (Auswirkungen auf die Dauerkleineigenschaft nach § 1 Abs. 3 BKleingG mit den sich daraus ergebenden Folgen z.B. im Hinblick auf die gemeindliche Bereitstellungspflicht von Kleingartenland) und
-den Wegfall der Teilungsgenehmigung. Außerdem sind die neueste Rechtsprechung des BGH und die an den Autor herangetragenen aktuellen Probleme aus der Praxis wie z.B. grundstücksbezogene Kommunalabgaben für Kleingärten, die Reichweite der sozialpolitischen Funktion des Kleingartens (Kriterien der Vergabe von Parzellen) u.a. eingearbeitet.

Das Buch orientiert sich an den Ansprüchen eines Praktikers und bietet daher Kleingärtnerorganisationen sowie Städten und Gemeinden wirksame Unterstützung bei der Lösung konkreter Fragen.@@32
Autorenporträt
Dr. Lorenz Mainczyk, Rechtsanwalt, Ministerialrat a. D., vormals Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Rechtsanwalt, Bonn
Rezensionen
Der Kommentar ist für die Praxis geschrieben. Er bringt in verlässlicher, gestraffter und verständlicher Weise vor allem Pächtern und Verpächtern, Kleingärtnerorganisationen, Städten, Gemeinden sowie allen, die mit dem Kleingartenrecht befasst sind, zuverlässige und umfassende Informationen im Umgang mit dem BKleinG und damit wirksame Unterstützung bei der Lösung konkreter Fragen.
Der Fachberater Mai 2007