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Mit der Biostoffverordnung werden die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes durch spezielle Vorschriften in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen ergänzt. Der vorliegende Basiskommentar erläutert die Verordnung unter Einbeziehung des technischen Regelwerks.Er stellt darüber hinaus das Zusammenwirken des betrieblichen Arbeitsschutzes mit dem bevölkerungsbezogenen Infektionsschutz dar. Das Zusammenwirken von Arbeitsschutz und Infektionsschutz soll vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie…mehr

Produktbeschreibung
Mit der Biostoffverordnung werden die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes durch spezielle Vorschriften in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen ergänzt. Der vorliegende Basiskommentar erläutert die Verordnung unter Einbeziehung des technischen Regelwerks.Er stellt darüber hinaus das Zusammenwirken des betrieblichen Arbeitsschutzes mit dem bevölkerungsbezogenen Infektionsschutz dar. Das Zusammenwirken von Arbeitsschutz und Infektionsschutz soll vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie durch zusätzliche, besondere Maßnahmen des Arbeitgebers unter Mitwirkung der Beschäftigten dazu beitragen, die Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und so durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen.Die Schwerpunkte des Basiskommentars:BiostoffverordnungoAnwendungsbereich und BegriffsbestimmungenoGefährdungsbeurteilungoAllgemeine und zusätzliche SchutzmaßnahmenoBetriebsanweisung und UnterweisungArbeitsschutz und InfektionsschutzoArbeitsschutz und bevölkerungsbezogener InfektionsschutzoBetriebliches Zusammenwirken von Arbeitsschutz und InfektionsschutzoBesondere Pflichten des Arbeitgebers: Verantwortung, Gefährdungsbeurteilung, Fachkunde, OrganisationoBesondere technische, organisatorische und personenbezogene MaßnahmenoRechte und Pflichten der Beschäftigten, Rechte der betrieblichen InteressenvertretungenAutor:Dr. Ralf Pieper, Professor und Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/ Sicherheits- und Qualitätsrecht der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal
Autorenporträt
Pieper, RalfProfessor an der Bergischen Universität Wuppertal, Leiter des Fachgebiets Sicherheits- und Qualitätsrecht.