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Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Universität Kassel (Fachgebiet Bilanzielles Rechnungswesen), Veranstaltung: Rechnungslegung nach HGB und IFRS, Sprache: Deutsch, Abstract: "Im Extremfall kann es auch Unternehmen geben, die plötzlich Null Umsatz haben." Dieses einleitende Zitat von Jörg Bösser aus einer Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 02. Juni 2014 gibt bereits zu bedenken, dass die Neuregelungen des IFRS 11 zur Konsolidierung von Joint Arrangements (JA) grundlegende Änderungen hinsichtlich der bilanziellen und…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Universität Kassel (Fachgebiet Bilanzielles Rechnungswesen), Veranstaltung: Rechnungslegung nach HGB und IFRS, Sprache: Deutsch, Abstract: "Im Extremfall kann es auch Unternehmen geben, die plötzlich Null Umsatz haben." Dieses einleitende Zitat von Jörg Bösser aus einer Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 02. Juni 2014 gibt bereits zu bedenken, dass die Neuregelungen des IFRS 11 zur Konsolidierung von Joint Arrangements (JA) grundlegende Änderungen hinsichtlich der bilanziellen und erfolgsrechnerischen Abbildung in den IFRS-Konzernabschlüssen der beteiligten Parteien mit sich bringen können.
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) zeichnen sich auf der einen Seite vor allem durch ihre Implikation branchen- und länderübergreifender Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen aus, bringen durch ihre immanente Komplexität sowie durch eine damit einhergehende hohe Änderungsdynamik des Regelwerks allerdings auch erhebliche Nachteile mit sich. Auch durch die Neuregelungen des Standards IFRS 11 zur Bilanzierung von JA, der IAS 31 Interests in Joint Ventures (Anteile an Gemeinschaftsunternehmen) vollständig ersetzt hat, müssen Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU-IFRS-Anwender) ihre Konsolidierung von Anteilen an Joint Ventures (JV) i. S. d. IAS 31 in den IFRS-Konzernabschlüssen ab dieser Berichtsperiode unter Umständen entsprechend umgestalten.