Die wesentliche Neuregelung betrifft die bilanzielle Abbildung von finanziellen Verbindlichkeiten unter der Fair-Value-Option. Die bisherigen Regelungen standen unter heftiger Kritik, da sich diese bei einer Verschlechterung in der Beurteilung des eigenen Kreditrisikos ertragserhöhend und bei einer Verbesserung ertragsmindernd auswirkten.