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Eine maßgebliche Aufgabe des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist die Bereitstellung von Informationen über das Unternehmensgeschehen. Das gemäß den Bewertungsvorschriften de lege lata zu beachtende Vorsichtsprinzip führt aber zu einer unrealistischen und gegenwartsfernen Abbildung der Vermögenslage von Unternehmen, sofern der aktuelle Tageswert des Vermögens größer ist als der Anschaffungs- bzw. Herstellungswert. Durch die somit gesetzlich erzwungene Bildung stiller Reserven wird der Informationsgehalt des Jahresabschlusses eingeschränkt.
In dieser Arbeit wird ein Konzept de lege
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Produktbeschreibung
Eine maßgebliche Aufgabe des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist die Bereitstellung von Informationen über das Unternehmensgeschehen. Das gemäß den Bewertungsvorschriften de lege lata zu beachtende Vorsichtsprinzip führt aber zu einer unrealistischen und gegenwartsfernen Abbildung der Vermögenslage von Unternehmen, sofern der aktuelle Tageswert des Vermögens größer ist als der Anschaffungs- bzw. Herstellungswert. Durch die somit gesetzlich erzwungene Bildung stiller Reserven wird der Informationsgehalt des Jahresabschlusses eingeschränkt.

In dieser Arbeit wird ein Konzept de lege ferenda entwickelt, welches eine Bewertung zum höheren Tageswert für eine Reihe von Vermögenskategorien vorsieht, gleichwohl aber eine liquiditätswirksame Besteuerung und Ausschüttung dieser unrealisierten Gewinne verhindert. Dazu wird eine Wertsteigerungsrücklage gebildet. Darüber hinaus erfährt das Konzept in bezug auf wiederzubeschaffende Güter eine Erweiterung: Durch Bildung einer Wiederbeschaffungsrücklage soll die Besteuerung und Ausschüttung möglicher Scheingewinne vermieden werden. Die Ausführungen werden anhand einer Vielzahl von Zahlenbeispielen veranschaulicht.

Ergänzend finden Vergleiche mit Rechnungslegungsnormen nach US GAAP Berücksichtigung. Sie unterstreichen vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Kapitalmärkte sowie der damit einhergehenden Harmonisierung der Rechnungslegung das Anliegen der Autorin, die Einführung einer Tagesbewertung auch für das deutsche Recht neu zu überdenken.