Bernhard Knittel
Broschiertes Buch

Beurkundungen im Kindschaftsrecht

Eine Darstellung für die Praxis der Jugendämter, Notare, Konsularbeamten, Gerichte und Standesämter

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Beurkundungen im Kindschaftsrecht haben eine herausragende praktische Bedeutung. So wird z.B. die überwiegende Zahl der Vaterschaften nicht gerichtlich festgestellt, sondern ihre Anerkennung wird beurkundet.Auch beim Kindesunterhalt ist die freiwillige Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind Beurkundungen im Sorgerecht. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im Kindschaftsrecht, die durch den Notar, das Amtsgericht, das Standesamt, die Konsularbeamten oder das Jugendamt vorgenommen werden.Dieses Standardwerk bie...