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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Interessenvertretung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: "Das geschriebene Gesetz ist nur die eine Seite. Es kommt auf den Willen der Partner an." (Kreikebaum/Herbert 1990:158) Dieses Kommentar eines Betriebsratsmitgliedes über das BetrVG , stellt in knappster Form die heutige Problematik der Umsetzung der Mitbestimmung auf Betriebsratebene dar. Genau dieses Problem werde ich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Interessenvertretung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: "Das geschriebene Gesetz ist nur die eine Seite. Es kommt auf den Willen der Partner an." (Kreikebaum/Herbert 1990:158) Dieses Kommentar eines Betriebsratsmitgliedes über das BetrVG , stellt in knappster Form die heutige Problematik der Umsetzung der Mitbestimmung auf Betriebsratebene dar. Genau dieses Problem werde ich probieren anhand des BetrVG, des Grundgesetztes ( GG ) und ausgewählter Fachliteratur, genauer zu erläutern, wobei ich mich zum Hauptteil auf den Bereich der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer ( Vierter Teil des BetrVG ) beziehe.Hierbei werde ich auf die unterschiedlichen Ansichten, Forderungen und Meinungen der Arbeitnehmer bzw. geber, sowie auf ihre differenzierten Interpretationen des Gesetzestextes eingehen, ihre Handlungsweise und Instrumente darlegen, um anschließend eine Bewertung der Betriebsverfassung als Mittel der Mitbestimmung zu formulieren. Zuerst werde ich probieren einen allgemeinen Überblick über den Anwendungsbereich des BetrVG zu liefern, dessen Prinzipien und Handlungsinstrumente.