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Das Buch beantwortet prägnant und ausführlich die immer wieder auftretenden Fragen zur Betriebskostenabrechnung. Zahlreiche Praxisbeispiele helfen Vermietern und Verwaltern, die Betriebskostenabrechnung korrekt zu erstellen. Mit Arbeitshilfen auf CD-ROM.
INHALTE - Wie gestalte ich einen Mietvertrag, der alle Betriebskosten berücksichtigt? - Welche Betriebskosten kann ich umlegen? - Welche Fristen sind zu beachten? - Welcher Verteilerschlüssel ist anzuwenden? - Wie erhöhe ich die Betriebskosten? - Kann ich Betriebskosten neu einführen? - Was bedeutet das Wirtschaftlichkeitsgebot? - Was ist…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch beantwortet prägnant und ausführlich die immer wieder auftretenden Fragen zur Betriebskostenabrechnung. Zahlreiche Praxisbeispiele helfen Vermietern und Verwaltern, die Betriebskostenabrechnung korrekt zu erstellen. Mit Arbeitshilfen auf CD-ROM.

INHALTE
- Wie gestalte ich einen Mietvertrag, der alle Betriebskosten berücksichtigt?
- Welche Betriebskosten kann ich umlegen?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Welcher Verteilerschlüssel ist anzuwenden?
- Wie erhöhe ich die Betriebskosten?
- Kann ich Betriebskosten neu einführen?
- Was bedeutet das Wirtschaftlichkeitsgebot?
- Was ist bei gemischt genutzten Gebäuden zu beachten? (Vorwegabzug)
- Neu in der 4. Auflage: Informationen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen sowie aktuelle Urteile zu den Betriebskosten

AUF DER CD-ROM
- Arbeitshilfen, die Sie bei der Vorbereitung Ihrer regelmäßigen Betriebskostenabrechnung unterstützen: Checklisten, Übersicht zur fristgerechten Abrechnung, Formulare
- Urteile und Gesetze
So rechnen Sie Betriebskosten schnell, korrekt und unanfechtbar ab!

Inhalte:
- Wie gestalte ich den Mietvertrag rechtssicher?
- Wie rechne ich rechtssicher ab?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Welcher Verteilerschlüssel ist anzuwenden?
- Wie erhöhe ich die Betriebskosten?
- Kann ich Betriebskosten neu einführen?
- Was bedeutet das Wirtschaftlichkeitsgebot?
- Was ist bei gemischt genutzten Gebäuden zu beachten? (Vorwegabzug)
- Mit allen Änderungen durch die Wohnflächenverordnung (WoFLV) und die Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Neu in der 4. Auflage: Informationen und Tipps zum Energieausweis sowie die aktuellen BGH-Urteile zu den Betriebskosten.

AUF DER CD-ROM
- Arbeitshilfen wie Checklisten, Formulare, Urteile und Gesetzestexte, die Sie bei der Vorbereitung Ihrer regelmäßigen Betriebskostenabrechnung unterstützen

Infotext:
Betriebssysteme: Windows® 98/ME/2000/XP oder höher Pentium-Prozessor oder Äquivalent ab 400 MHz, 64 MB RAM, CD-ROM-Laufwerk, VGA-Grafikkarte, 100 MB freier Festplattenspeicher (je nach Umfang/Art der Installation)

Leseprobe:
Aus unserer langjährigen Beratungspraxis wissen wir, dass das Thema 'Betriebskosten“ Anlass zu zahlreichen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sein kann.

Vor wenigen Jahrzehnten war das Thema noch von untergeordneter Bedeutung, da außer den Heizkosten kaum Betriebskosten anfielen. zumindest war die Höhe der Betriebskosten kaum der Rede wert. Aus dieser zeit stammen zumeist noch die Mietverträge, die die Umlage und Abrechnung der Betriebskosten gar nicht erst vorsahen. Die Verträge älteren Datums beinhalteten in der Regel nur eine Vereinbarung über eine Inklusiv- bzw. Bruttomiete.

Erst durch das massive Ansteigen der Betriebskosten in den vergangenen zehn bis 15 Jahren sahen sich die Vermieter gezwungen, die Betriebskosten an die Mieter weiterzugeben. Da bei bestehenden Mietverhältnissen für die Änderung der Mietstruktur das Einverständnis des Mieters notwendig ist, war der Konflikt zwischen Vermieter und Mieter unausweichlich.

Die Betriebskosten werden gerne als zweite Miete tituliert. Was die Höhe der Betriebskosten anbelangt, stimmt die Bezeichnung. Ansonsten ist der Begriff 'zweite Miete“ missverständlich. Für den Vermieter sind die Betriebskosten keine Einnahmen, sondern reine Durchlaufposten, die er an die jeweiligen Behörden oder Lieferanten weiterzuleiten hat.

Enthält der Mietvertrag keine Vereinbarung über die Umlage und Abrechnung der Betriebskosten, kann der Vermieter weder Betriebskosten abrechnen noch Betriebskostensteigerungen vornehmen. Die Rechtsprechung hat zudem strenge Regeln an eine wirksame Betriebskostenvereinbarung aufgestellt. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, geht dies zulasten des Vermieters.

Der Gesetzgeber hat seit In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform am 1. September 2001 erstmals Vorschriften zum Recht der Betriebskosten in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Allerdings werden durch diese gesetzlichen Neuregelungen die mietvertraglichen Vereinbarungen nicht entbehrlich. Nach wie vor muss der Mietvertrag eine wirksame Betriebskostenvereinbarung enthalten, damit die Betriebskosten umgelegt und abgerechnet werden können.

Vornehmliches Ziel dieses Praxisratgebers ist es, Ihnen zu zeigen, wie eine wirksame Betriebskostenvereinbarung aussieht und was Sie bei einer Betriebskostenabrechnung beachten müssen.

Des Weiteren soll Ihnen dieses Handbuch eine Hilfestellung bei vielen alten und neuen Streitfragen wie

• Grundsatz der Wirtschaftlichkeit,
• Kostentrennung bei gemischt genutzten Gebäuden oder
• Ausschluss- und Einwendungsfrist

geben.

Unser Beratungsalltag hat gezeigt, dass es ratsam ist, sich vorab zu informieren, sodass Sie bereits bei Abschluss des Mietvertrags die richtigen Weichen gestellt haben.

Aufgrund der neuen Ausschlussfristen kann sich der Vermieter bei der 'ungeliebten“ Betriebskostenabrechnung auch nicht mehr unbegrenzt Zeit lassen. Da er im Zweifel das Risiko der verspäteten Abrechnung trägt, werden sich die Neuregelungen auch zwangsläufig auf das Verhältnis des vermietenden Wohnungseigentümers zum Verwalter auswirken.

Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns der Entwurf der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche und über die Aufstellung der Betriebskosten. Die neuen Verordnungen treten voraussichtlich ab dem 1.1.2004 in Kraft (vgl. Kap. E 2.1 und Anhang 2).
Autorenporträt
Die Rechtsanwältin Birgit Noack ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig. Sie ist daher bestens mit den Problemen bei Mietmängeln vertraut.
Martina Westner, Rechtsanwältin, ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig. Sie ist bestens mit den Problemen bei Mietverträgen oder Abrechnung von Beriebskosten vertraut. Sie ist Mitautorin verschiedener Fachbücher im Haufe Verlag.