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Die Untersuchung geht der Frage nach, welchen Einfluss die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in der öffentlichen Verwaltung auf die Verwaltungskultur haben kann. Es werden zum einen die Verwaltungskultur und ihre unterschiedlichen Komponenten betrachtet und zum anderen in diesem Zusammenhang die Aufgaben und Herausforderungen, denen sich die öffentliche Verwaltung heutzutage stellen muss, in den Blick genommen. Dabei wird betriebliches Gesundheitsmanagement als Instrument des Personal- und Verwaltungsmanagements in seiner Entwicklung und im Zusammenhang mit der…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung geht der Frage nach, welchen Einfluss die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in der öffentlichen Verwaltung auf die Verwaltungskultur haben kann. Es werden zum einen die Verwaltungskultur und ihre unterschiedlichen Komponenten betrachtet und zum anderen in diesem Zusammenhang die Aufgaben und Herausforderungen, denen sich die öffentliche Verwaltung heutzutage stellen muss, in den Blick genommen. Dabei wird betriebliches Gesundheitsmanagement als Instrument des Personal- und Verwaltungsmanagements in seiner Entwicklung und im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung u.a. im Hinblick auf Einführungsgründe und -möglichkeiten beleuchtet. Sodann werden aus den erarbeiteten Erkenntnissen Hypothesen abgeleitet. Ein Praxisbeispiel aus dem Behördenalltag dient dabei als Anregung und positiver Lösungsansatz zur möglichen Beantwortung der Fragen des Themenkomplexes. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Einführung des betrieblichen Gesundheitsmanagements sowohl positive als auch negative Folgen haben kann. Dies hängt zum einen von der Betrachtungsweise des BGM als Instrument im Kontext der Organisationsstrukturen der Verwaltung ab, in welcher viele einzelne Elemente berücksichtigt werden müssen, damit das Gesamtkonstrukt ausgeglichen ist. Zum anderen ist das Engagement der am Prozess Beteiligten entscheidend. Angefangen auf der untersten Ebene der Mitarbeiterschaft bis hin in die obersten Etagen der Führungsebene müssen Vertrauensschutz, Verantwortungshaltung und Beteiligungspflichten geklärt und wahrgenommen werden.