89,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Erscheint vorauss. Dezember 2024
Melden Sie sich für den Produktalarm an, um über die Verfügbarkeit des Produkts informiert zu werden.

payback
0 °P sammeln
  • Buch mit Leinen-Einband

Zum WerkDieser Querschnittskommentar erläutert in allgemeinverständlicher Form alle einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht nur zur Betreuung, sondern auch zur Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Vertretung, Vollmacht, Einwilligung und Genehmigung, ferner die relevanten Normen aus dem 3. Dritten Buch (Betreuungssachen) des FamFG sowie das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.Vorteile auf einen Blickpraxisorientierte KommentierungQuerschnitt durch alle Normen des materiellen Rechts und des VerfahrensrechtsNachweis der wichtigsten Rechtsprechung und…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDieser Querschnittskommentar erläutert in allgemeinverständlicher Form alle einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht nur zur Betreuung, sondern auch zur Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Vertretung, Vollmacht, Einwilligung und Genehmigung, ferner die relevanten Normen aus dem 3. Dritten Buch (Betreuungssachen) des FamFG sowie das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.Vorteile auf einen Blickpraxisorientierte KommentierungQuerschnitt durch alle Normen des materiellen Rechts und des VerfahrensrechtsNachweis der wichtigsten Rechtsprechung und FachaufsätzeDoppelkommentierung zur alten und neuen RechtslageZur NeuauflageNachdem in der Vorauflage durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht eine grundlegende Neubearbeitung erforderlich war, berücksichtigt die Neuauflage vor allem die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zum neuen Recht mit ihren praktischen Konsequenzen sowie die zahlreich publizierte Literatur zum aktualisierten Betreuungsrecht.ZielgruppeFür Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen, daneben aber auch für die Richterschaft sowie Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen an Betreuungsgerichten und Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen von Betreuungsbehörden.