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Die betriebliche Altersversorgung wird oftmals als sperriges Rechtsgebiet bezeichnet, dessen eigene Systematik sich auch dem arbeitsrechtlich tätigen Juristen nicht ohne weiteres erschließt. Unser Kurzkommentar zur betrieblichen Altersversorgung schafft Abhilfe und leistet eine verständ-liche Aufbereitung.
Alle vier Autoren sind ausgewiesene Spezialisten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Das Werk versteht sich als Mittelweg zwischen "Grundzügen" und "Großkommentaren" und behandelt die Thematik unter Einbeziehung von Fragestellungen zu Insolvenzsicherung und
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Produktbeschreibung
Die betriebliche Altersversorgung wird oftmals als sperriges Rechtsgebiet bezeichnet, dessen eigene Systematik sich auch dem arbeitsrechtlich tätigen Juristen nicht ohne weiteres erschließt. Unser Kurzkommentar zur betrieblichen Altersversorgung schafft Abhilfe und leistet eine verständ-liche Aufbereitung.

Alle vier Autoren sind ausgewiesene Spezialisten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Das Werk versteht sich als Mittelweg zwischen "Grundzügen" und "Großkommentaren" und behandelt die Thematik unter Einbeziehung von Fragestellungen zu Insolvenzsicherung und Versorgungsausgleich.

Seit Erscheinen der 3. Auflage hat das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zwei wesentliche Neuerungen erfahren: Änderungen durch das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des SGB III sowie durch Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen. Ebenfalls haben Neuerscheinungen in der Literatur sowie die Weiterentwicklung der Rechtsprechung eine Neuauflage erforderlich gemacht. Neben der eigentlichen Kommentierung enthält das Werk zahlreiche Beispiele und Übersichten.

Aus der Fachpresse zur Vorauflage:
"Alles in allem: Die Anschaffung des Kommentars ist uneingeschränkt zu empfehlen, dem Anwalt, der nur selten mit der Materie zu tun hat ebenso wie dem Spezialisten für das Betriebsrentenrecht."

Vors. Richter am BAG Dr. Gerhard Reinecke, Erfurt, in: NZA 9/2009