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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Fachhochschule Münster (Wirtschaft), Veranstaltung: Seminar zu ausgewählten Bereichen der Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einigen Jahren des erfolgreichen Wachstums stellt sich für jedenUnternehmer irgendwann die Frage, ob die Organisationsform des Unternehmensden veränderten Anforderungen noch entspricht. Dazu gehört auch dieRechtsform. Sie ist keine Entscheidung, mit der sie sich für immer festlegen,sondern ein Kleid, das bei Bedarf gewechselt werden kann - und sollte.1 Die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Fachhochschule Münster (Wirtschaft), Veranstaltung: Seminar zu ausgewählten Bereichen der Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einigen Jahren des erfolgreichen Wachstums stellt sich für jedenUnternehmer irgendwann die Frage, ob die Organisationsform des Unternehmensden veränderten Anforderungen noch entspricht. Dazu gehört auch dieRechtsform. Sie ist keine Entscheidung, mit der sie sich für immer festlegen,sondern ein Kleid, das bei Bedarf gewechselt werden kann - und sollte.1 Die Beweggründe für einen Rechtsformwechsel sind vielfältig. Nicht zuverhehlen ist, dass in vielen Fällen steuerliche Erwägungen eine Rolle spielen.Die Unternehmen reagieren damit auf die im deutschen Steuerrecht vorhandeneUngleichbehandlung der Rechtsformen. Die Überführung einer GmbH in eineGmbH & Co. KG ist ein vielgewähltes Modell, das u. a. dazu dienen konnte, fürZeiträume bis Ende 1996 der doppelten Vermögensteuerpflicht der Gesellschaftund der Gesellschafter zu entgehen. Auch die Folgen verdeckterGewinnausschüttungen an Gesellschafter, die auch nicht durch Satzungsklauselnrückgängig zu machen waren, bewegten viele Kapitalgesellschaften zur "Flucht"in die Personengesellschaft. Umgekehrt kann es etwa zweckmäßig sein, einePersonenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, wennPensionsrückstellungen gebildet werden sollen.Die Unternehmenssteuerreform, umgesetzt durch das Steuersenkungsgesetz vom23. Oktober 2000, hatte auch das Ziel, die steuerliche Ungleichbehandlung derRechtsform Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft zu beseitigen. Dies istbisher nur teilweise geglückt. Insbesondere ist der Rechtsform derKapitalgesellschaft zukünftig, wegen der nur für sie geltenden Steuerfreiheit vonDividende und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen anKapitalgesellschaften, in all den Fällen der Vorzug zu geben, in denen dieGesellschafter nicht auf eine zeitnahe Ausschüttung der Gewinne der Kapitalgesellschaft angewiesen sind, und derartige Erträge und Gewinnesteuerfrei in der Gesellschaft thesauriert und reinvestiert können. [...]1 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie;http://www.gruenderstadt.de/Infopark/rechtsformwechsel.html (24.04.03)