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Essay aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bonn früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist es, die wesentlichen Merkmale einer KGaA darzustellen in Bezug auf ihre hybriden Eigenschaften zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Zunächst wird die rechtliche Zusammensetzung der KGaA mit ihren einzelnen Organen einschließlich Funktionen aufgeführt. Daraufhin wird auf die Besteuerung der KGaA selbst eingegangen, die in körperschaft- und gewerbesteuerlichen Aspekten…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bonn früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist es, die wesentlichen Merkmale einer KGaA darzustellen in Bezug auf ihre hybriden Eigenschaften zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Zunächst wird die rechtliche Zusammensetzung der KGaA mit ihren einzelnen Organen einschließlich Funktionen aufgeführt. Daraufhin wird auf die Besteuerung der KGaA selbst eingegangen, die in körperschaft- und gewerbesteuerlichen Aspekten unterteilt wird. Anschließend werden die Besteuerung der Komplementäre und Kommanditaktionäre der KGaA erläutert. Abschließend werden im Hauptteil die Vorteile der KGaA kurz dargestellt und zum Schluss gibt es eine prägnante Zusammenfassung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale.Die KGaA stellt eine Mischung aus Personen- und Kapitalgesellschaft dar. Rechtlich gesehen ist sie jedoch eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und einigen Charaktereigenschaften einer Personengesellschaft. Die Mischung der Eigenschaften gilt nicht allein im Rahmen des Gesellschaftsrechts, sondern gleichermaßen bei der Frage, wie die KGaA und ihre Gesellschafter besteuert werden. Bereits bei der Gründung der KGaA ergeben sich Unterschiede gegenüber der Gründung einer üblichen KG. Eine Mindestgesellschafterzahl gibt es nicht, hingegen bei Gründung der KG mind. ein Komplementär und ein Kommanditist benötigt wird. Dennoch gibt es bei der KGaA ebenfalls die Positi-on eines Komplementärs, der persönlich haftet und die des Kommanditisten, der vor der persönlichen Haftung geschützt wird.