69,50 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

Deutsches und polnisches Strafrecht sind sich in vieler Hinsicht ähnlich, beispielhaft erkennbar ist dies daran, dass die Strafrechtswissenschaft in beiden Ländern dieselben Systembegriffe verwendet. Unterschiede gibt es gleichwohl, so hinsichtlich positiver wie negativer Generalprävention in der Strafzumessung im Allgemeinen und bezüglich der Abschreckungsprävention im Speziellen. In Deutschland unter strengen Voraussetzungen bei der Begründung der Strafhöhe zugelassen, ist die Abschreckungsprävention in Polen schlechthin verboten. Die Dissertation erläutert Hintergründe und Anwendungsfelder…mehr

Produktbeschreibung
Deutsches und polnisches Strafrecht sind sich in vieler Hinsicht ähnlich, beispielhaft erkennbar ist dies daran, dass die Strafrechtswissenschaft in beiden Ländern dieselben Systembegriffe verwendet. Unterschiede gibt es gleichwohl, so hinsichtlich positiver wie negativer Generalprävention in der Strafzumessung im Allgemeinen und bezüglich der Abschreckungsprävention im Speziellen. In Deutschland unter strengen Voraussetzungen bei der Begründung der Strafhöhe zugelassen, ist die Abschreckungsprävention in Polen schlechthin verboten. Die Dissertation erläutert Hintergründe und Anwendungsfelder der Generalprävention und arbeitet anhand der Rechtsprechung verschiedene Fallgruppen heraus.
Autorenporträt
Radosław Czupryniak wurde 1982 in Poznań, Polen, geboren. 2002 schloss er das Lyzeum in Polen und zugleich ein deutsch-polnisches Gymnasium in Deutschland mit dem deutschen wie dem polnischen Abitur ab. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin von 2002 bis 2007. Im Anschluss daran begann der Autor an seiner Promotion zu arbeiten. Im Jahr 2008 studierte er an der Jagiellonen Universität in Krakau in einem LL.M.-Aufbaustudium polnisches Wirtschaftsrecht.Zahlreiche Fachpraktika begleiteten das Studium, u.a. bei dem wissenschaftlichen Projekt "Anpassung der polnischen Gesetze an die EU-Richtlinien" an der FU Berlin. Nach dem ersten Staatsexamen folgten Tätigkeiten für verschiedene Kanzleien in Deutschland und Polen. Von 2009 bis 2011 war er als Rechtsreferendar am Kammergericht in Berlin tätig. Seine Stationsausbildung erfolgte beim Amtsgericht Charlottenburg, der Staatsanwaltschaft Berlin, dem Polizeipräsidenten in Berlin, sowie einer der größten Baurechtskanzleien Deutschlands.