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Erscheint vorauss. 15. Dezember 2028
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Die Bereiche Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe sind in einem Werk erläutert, weil die Materien durch gesetzestechnische Verweisungen und das rechtspolitische Anliegen miteinander verbunden sind. Ausgangspunkt ist hierbei, dass die Bereitstellung effektiver Prozesskostenhilfe eine Pflichtaufgabe des Staates ist. Auf alle wichtigen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können, gibt dieser Praktikerkommentar erschöpfend Auskunft und gewährt einen schnellen und zuverlässigen Zugriff auf das jeweilige Themengebiet.Die Neuauflage "Beratungshilfe -…mehr

Produktbeschreibung
Die Bereiche Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe sind in einem Werk erläutert, weil die Materien durch gesetzestechnische Verweisungen und das rechtspolitische Anliegen miteinander verbunden sind. Ausgangspunkt ist hierbei, dass die Bereitstellung effektiver Prozesskostenhilfe eine Pflichtaufgabe des Staates ist. Auf alle wichtigen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können, gibt dieser Praktikerkommentar erschöpfend Auskunft und gewährt einen schnellen und zuverlässigen Zugriff auf das jeweilige Themengebiet.Die Neuauflage "Beratungshilfe - Prozesskostenhilfe - Verfahrenskostenhilfe" von Ingo Michael Groß berücksichtigt die umfangreichen Änderungen durch das KostRÄG 2021 und arbeitet die sehr dynamische Rechtsanwendung und -entwicklung in allen drei Bereichen auf, über 200 neue Entscheidungen wurden akribisch ausgewertet. Die zahlreichen Anlagen sind auf aktuellem Stand, z.B. die neue VKH-Richtlinie.Aus dem Inhalt: Beratungshilfegesetz: Grundlegende Definitionen und Voraussetzungen; Schwerpunkt: Neuregelung mit Ausweitung auf alle Rechtsgebiete mit den einschlägigen Regelungen aus BRAO/BORA/StBerG/WiPrO §§ 20, 24a RPflG §§ 114 ff und §§ 1076 ff ZPO.Schwerpunkte: Definition der Mutwilligkeit als Versagungsgrund und der Ermittlung des anrechenbaren Vermögens sowie Aufhebung der Bewilligung von PKH §§ 76 ff FamFG: Regelungssystematik und Abgrenzung PKH/VKH §§ 44 - 59 RVG.Die Neuauflage verarbeitet die umfangreichen Änderungen durch das KostRÄG 2021.
Autorenporträt
Beruf: Präsident des Amtsgerichts Braunschweig
Rezensionen
Insgesamt liefert Groß mit seiner Kommentierung für den Bereich des BerHG einen kurzen, fokussierten und fundierten Überblick über das weite Gebiet. Im Schwerpunktbereich der PKH und VKH liefert er dagegen einen sehr detaillierten und ausführlichen, fokussierten Überblick. Das Werk eignet sich daher uneingeschränkt für denjenigen, der sich thematisch insbesondere mit diesen beiden Bereichen befassen muss. Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner in: Der Deutsche Rechtspfleger 10/2018 Eine praxisgerechte Kommentierung aller für den Bereich der BerHi, PKH und VKH maßgeblichen Vorschriften. RVGreport 3/2018 Insgesamt liefert Groß mit seiner Kommentierung für den Bereich des BerHG einen kurzen, fokussierten Überblick, im Bereich der PKH und VKH einen detaillierten und allumfassenden Überblick über das Gebiet ... Das Werk stellt zwischenzeitlich einen Klassiker dar und gehört als Standardwerk in jedes mit dem Thema befasste Büro. Stefan Lissner, Dipl.-Rechtspfleger, in: Der Deutsche Rechtspfleger 7/2016 Wer sich über das Recht der Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe informieren will, ist mit der Neuauflage des Werks von Groß bestens bedient. RVGreport 5/2016 Der Kommentar gibt auf alle wichtigen Fragen, die auf dem Gebiet des Kostenhilferechts in der Praxis aufkommen können, fundierte Antworten. Der Kommentar ist für Richter, Rechtspfleger und Rechtsanwälte gleichermaßen ein nützliches und unbedingt zu empfehlendes Arbeitsmittel. Rechtsanwältin Marion Andrae auf: http://dierezensenten.blogspot.de 12.7.2016 Dem nach den Themen Beratungshilfe und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe suchenden Leser ist der vorliegende Kommentar als hervorragendes und unverzichtbares Werk zu empfehlen. Dipl.-Rechtspfleger (FH) Marco Stoll, Justizamtsrat, Bezirksrevisor am Landgericht Saarbrücken Die Anschaffung des handlichen Kommentars ist jedem zu empfehlen, der auf diesem Gebiet tätig ist. Die Verbindung der drei Rechtsgebiete in einem Kommentar erweist sich als sinnvoll, da diese durch Gesetzesverweisungen eng miteinander verknüpft sind. Der Leser erhält in nur einem Werk die für die Praxis benötigten, wesentlichen Informationen - und das zu einem äußerst moderaten Preis. RAin Dr. Carmen Silvia Hergenröder in: fachbuchjournal 1/2014 Dieser brandaktuelle Kommentar mit gelungener Gewichtung und teils kritischer Würdigung der Neuerungen gibt praktische Antworten und vereinfacht die Bearbeitung kostenhilferechtlicher Sachverhalte. RA Jens Jenau, Schloß Holte-Stukenbrock, in: AdVoice 1/2014 Der Kommentar wendet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger und Rechtsbeistände und kann allen empfohlen werden, da er eine gute Gesamtdarstellung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften vereinigt. Diplom-Rechtspflegerin (FH) Renate Baronin von König, Berlin, in: Rechtspfleger Studienhefte 3/2014 Neben den ausführlichen Kommentierungen überzeugen mich vor allem die immer wieder eingeschobenen Bewertungen der Gesetzeslage. ... ist das Werk damit ein zuverlässiger Begleiter im Rechtsalltag und weiterhin mit Nachdruck zu empfehlen. RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl, auf: http://dierezensenten.blogspot.de 28.01.2014 Für Richter und Rechtspfleger, die tagtäglich über PKH/VKH/Beratungshilfe entscheiden müssen ist das Buch damit ein weit besserer weil ausführlicherer und praxisnäherer Kommentar als die normalen ZPO- oder FamFG-Kommentare. Entsprechendes gilt für die Anwaltschaft. Auch Berufsanfänger in der Anwaltschaft sollten nicht die Kosten für die Anschaffung des Buches scheuen - wer bei derart grundlegender Literatur spart, spart ganz klar an der falschen Stelle. Also: Unbedingte Kaufempfehlung. RiAG Carsten Krumm auf: http://dierezensenten.blogspot.de 27.08.2012 Nicht zu Unrecht ist das Buch ein Standardwerk der angesprochenen Rechtsfragen. Für die Gerichte, die Rechtspfleger und die Rechtsanwälte ist das Werk unverzichtbar. RA und FA für Familienrecht Dr. Lothar Müller in: FamRZ 14/2011…mehr