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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit der Forschungsfrage: "Wie rechtfertigt sich eine Beratung im Zwangskontext trotz Einschränkung der Autonomie und wie kann Beratung in diesem Umfeld zielführend gestaltet werden?" Zur Beantwortung der Forschungsfrage wird zunächst grundlegend auf den Begriff der Beratung eingegangen. Ausgangsliteratur hierfür sind die themenspezifischen Unterkapitel des ¿Handbuch Soziale Arbeit¿ von Otto und Thiersch…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit der Forschungsfrage: "Wie rechtfertigt sich eine Beratung im Zwangskontext trotz Einschränkung der Autonomie und wie kann Beratung in diesem Umfeld zielführend gestaltet werden?" Zur Beantwortung der Forschungsfrage wird zunächst grundlegend auf den Begriff der Beratung eingegangen. Ausgangsliteratur hierfür sind die themenspezifischen Unterkapitel des ¿Handbuch Soziale Arbeit¿ von Otto und Thiersch sowie des ¿Handbuch Beratung¿ von Nestmann, Engel, Sickendieck. Hieraus ergab sich weiterführende Literatur, welche auch zur Beschreibung sozialpädagogischer Beratung verwendet wird. Für die anschließende nähere Betrachtung der personenzentrierten Beratung werden Carl Rogers Veröffentlichungen hinzugezogen, da diese einen tieferen Einblick in das vorhandene Verständnis von Autonomie und Autorität in diesem Ansatz ermöglichen. Darauffolgend werden einige Arbeitsbereiche des Zwangskontextes und deren inhärentes Beratungsverständnis vorgestellt sowie die Legitimation einer erzwungenen Beratung diskutiert. Zuletzt werden einige Ansätze zu Vorgehensweisen veranschaulicht. Grundlage hierfür sind die Veröffentlichungen von Autoren wie Zobrist und Kähler, Trotter, Rooney und Conen, welche alle erforschte Ansätze zu einer Beratung im Zwangskontext bieten. Viele davon berücksichtigen Rogers Beziehungsverständnis und sehen somit keinen Konflikt zwischen Zwang und Hilfe.