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Das Werk besteht aus zwei größeren Abhandlungen, die aus begleitenden oder weiterführenden Studien zu den Beiträgen des Verfassers zum 1992 erschienenen Repertorium "Gedruckte Quellen der Rechtsprechung in Europa. 1800 bis 1945" hervorgegangen sind. Die erste Abhandlung mit dem Titel "Institutionen richterlicher Gewalt in ihrer Entwicklung seit der französischen Revolution in den heutigen Benelux-Staaten" ist eine synoptische Gesamtdarstellung der Gerichtsverfassungsgeschichte in den drei Ländern. Formal Handbuchbeiträgen nicht unähnlich, wie sie - knapper gefaßt - in dem nicht mehr in Angriff…mehr

Produktbeschreibung
Das Werk besteht aus zwei größeren Abhandlungen, die aus begleitenden oder weiterführenden Studien zu den Beiträgen des Verfassers zum 1992 erschienenen Repertorium "Gedruckte Quellen der Rechtsprechung in Europa. 1800 bis 1945" hervorgegangen sind. Die erste Abhandlung mit dem Titel "Institutionen richterlicher Gewalt in ihrer Entwicklung seit der französischen Revolution in den heutigen Benelux-Staaten" ist eine synoptische Gesamtdarstellung der Gerichtsverfassungsgeschichte in den drei Ländern. Formal Handbuchbeiträgen nicht unähnlich, wie sie - knapper gefaßt - in dem nicht mehr in Angriff genommenen Band (der die Rechtsprechungsquellen des 19. Jhdts. zum Thema haben sollte) des von Helmut Coing herausgegebenen `Handbuchs der Quellen und Literatur der europäischen Privatrechtsgeschichte´ hätten Platz finden können. Der Beitrag versteht sich als Versuch einer vergleichenden, materialen Gerichtsverfassungsgeschichte und verfolgt damit die Ausdifferenzierung der Rechtsprechungsfunktionen aus der ordentlichen - zu Sondergerichtsbarkeiten: einem Prozeß also, der, trotz gemeinsamem Ausgangspunkt im napoleonischen Frankreich, in den drei Ländern durchaus verschieden verlaufen ist. Die zweite Abhandlung untersucht unter der Überschrift "Vergleichende Betrachtungen zur Geschichte der Rechtsprechungsdokumentation in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden aus der Zeit von 1800 bis 1945" die Typengeschichte von Entscheidungssammlung und Rechtsprechungszeitschrift. Dabei wird versucht, die literaturgeschichtliche Entwicklung als Ausdruck des rechtskulturellen Profils des jeweiligen Landes verständlich zu machen. Zugleich wird das Augenmerk darauf gerichtet, in welchem Maße die einzelnen juristischen Berufe unter den Herausgebern der Sammlungen und Zeitschriften vertreten sind. Zur Erläuterung dient ein mehr als 700 Namen enthaltendes Herausgeberregister mit kurzen biographischen Angaben.