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Das Buch thematisiert die Begriffe der Waffen, gefährlichen Werkzeuge und sonstigen Werkzeuge oder Mittel in den Qualifikationen von Diebstahl ( 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und b StGB) und Raub ( 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und b StGB und 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB). Schon vor den Änderungen durch das 6. StrRG waren diese Begriffe umstritten, was der Gesetzgeber des 6. StrRG - insbesondere wegen der Einführung des Begriffs der gefährlichen Werkzeuge in den Normen des 244 und 250 - nicht zu beseitigen vermochte. Vielmehr wurde die Diskussion noch verschärft. Der Autor analysiert den unübersichtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch thematisiert die Begriffe der Waffen, gefährlichen Werkzeuge und sonstigen Werkzeuge oder Mittel in den Qualifikationen von Diebstahl (
244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und b StGB) und Raub (
250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und b StGB und
250 Abs. 2 Nr. 1 StGB). Schon vor den Änderungen durch das 6. StrRG waren diese Begriffe umstritten, was der Gesetzgeber des 6. StrRG - insbesondere wegen der Einführung des Begriffs der gefährlichen Werkzeuge in den Normen des
244 und
250 - nicht zu beseitigen vermochte. Vielmehr wurde die Diskussion noch verschärft. Der Autor analysiert den unübersichtlichen Streitstand in Literatur und Rechtsprechung und entwickelt einen zwischen den Qualifikationsnormen des Diebstahls und des Raubes differenzierenden Ansatz zur Lösung der Problematik.
Autorenporträt
Anselm Reinertshofer studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München; das Erste juristische Staatsexamen legte er 2010 ab. Von 2010 bis 2012 war er an der LMU München als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Derzeit ist er Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München.