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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: noch offen, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Parlamentsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die kommunalen Mitwirkungsverbote für Gemeindevertreter sowie deren Herkunft und ihr Zweck aufgezeigt. Anschließend werden die Regelungen für Abgeordnete des Deutschen Bundestags betrachtet.Nachdem festgestellt wird, dass keine eben solchen geschriebenen Regelungen für Parlamentarier existieren, wird die Frage…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: noch offen, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Parlamentsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die kommunalen Mitwirkungsverbote für Gemeindevertreter sowie deren Herkunft und ihr Zweck aufgezeigt. Anschließend werden die Regelungen für Abgeordnete des Deutschen Bundestags betrachtet.Nachdem festgestellt wird, dass keine eben solchen geschriebenen Regelungen für Parlamentarier existieren, wird die Frage aufgeworfen, ob Abgeordnete befangen sein können und ob daher ein Mitwirkungsverbot hergeleitet werden kann.Es werden im Folgenden verschiedene Möglichkeiten der Herleitung in Betracht gezogen. Dazu zählt auch die Frage der Übertragung der kommunalrechtlichen Vorschriften auf das Parlamentsrecht. Um diese Frage beantworten zu können, müssen Gemeindevertretung und Parlament strukturell miteinander verglichen werden. Dieser Strukturvergleich bildet den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Trotz vieler Deckungsgleichheiten ist eine Übertragung des kommunalen Mitwirkungsverbots auf das Parlamentsrecht nicht möglich. Aufgrund dessen geht diese Arbeit zum Schluss der Frage nach, ob ein Mitwirkungsverbot für Parlamentarier wegen Befangenheit erforderlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Es wird ein Vorschlag für eine konforme Regelung dargeboten.Das abschließende Ergebnis führt die Erkenntnisse zusammen und bietet einen kurzen Ausblick. Dabei wird festgehalten, dass es sehr wohl befangene Abgeordnete gibt und eine Regelung sinnvoll erscheint. Damit geht diese Arbeit sogar über die Aufgabenstellung hinaus.