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Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine durch Parteiwille in ein Geschäft eingefügte Bestimmung, welche die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in 158 BGB geregelt. Man unterscheidet echte oder auch eigentliche Bedingungen von unechten oder auch uneigentlichen Bedingungen. Die echte Bedingung stellt auf ein ungewisses und künftiges Ereignis ab, die unechte auf vergangene oder gegenwärtige Umstände.

Produktbeschreibung
Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine durch Parteiwille in ein Geschäft eingefügte Bestimmung, welche die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in
158 BGB geregelt. Man unterscheidet echte oder auch eigentliche Bedingungen von unechten oder auch uneigentlichen Bedingungen. Die echte Bedingung stellt auf ein ungewisses und künftiges Ereignis ab, die unechte auf vergangene oder gegenwärtige Umstände.