Die durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über Umweltprüfungen notwendige Novellierung des Baugesetzbuches ist seit August 2004 geltendes Recht.
Deshalb wurde das Grundlagenwerk Baugesetzbuch für Planer für alle Architekten und Ingenieure vollständig aktualisiert.
Planungssicherheit kann so praxisnah sein. Das Baugesetzbuch für Planer von Kiepe/von Heyl macht selbst trockene Gesetzestexte interessant und schnell nachvollziehbar:
alle Änderungen sind deutlich hervorgehoben
jede Neuregelung wird verständlich kommentiert
zahlreiche Abbildungen machen auch komplizierte Sachverhalte schnell klar
Verfahrensabläufe sind anschaulich dargestellt.
Was ist neu?
Die Novelle des BauGB legt mit der neuen Umweltprüfung fest, dass Umweltbelange bereits bei der räumlichen Planung und nicht erst bei der Projektplanung zu prüfen sind. Die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden sind daran zu beteiligen.
Es wurden zusätzlich mehrere Vereinfachungen des Planungsrechts vorgenommen, so durch die Umgestaltung der Vorschriften über die Teilung von Grundstücken und die Einführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens.
Deshalb wurde das Grundlagenwerk Baugesetzbuch für Planer für alle Architekten und Ingenieure vollständig aktualisiert.
Planungssicherheit kann so praxisnah sein. Das Baugesetzbuch für Planer von Kiepe/von Heyl macht selbst trockene Gesetzestexte interessant und schnell nachvollziehbar:
alle Änderungen sind deutlich hervorgehoben
jede Neuregelung wird verständlich kommentiert
zahlreiche Abbildungen machen auch komplizierte Sachverhalte schnell klar
Verfahrensabläufe sind anschaulich dargestellt.
Was ist neu?
Die Novelle des BauGB legt mit der neuen Umweltprüfung fest, dass Umweltbelange bereits bei der räumlichen Planung und nicht erst bei der Projektplanung zu prüfen sind. Die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden sind daran zu beteiligen.
Es wurden zusätzlich mehrere Vereinfachungen des Planungsrechts vorgenommen, so durch die Umgestaltung der Vorschriften über die Teilung von Grundstücken und die Einführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens.