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Dieser Standardkommentar besticht durch Handlichkeit und Präzision. Als "Kommentar des ersten Zugriffs" enthält das Werk alle wichtigen Informationen für den Rechtsalltag und sagt auch dem eiligen Benutzer klar und verständlich "was gilt". Die gut lesbare Kommentierung kommt fast ohne Abkürzungen aus und orientiert sich praxisgerecht an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Den Erläuterungen der einzelnen Vorschriften ist in der Regel eine Gliederungsübersicht vorangestellt, besonders wichtige Abschnitte werden mit Vorbemerkungen eingeleitet, die dem Leser die interne und externe
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Produktbeschreibung
Dieser Standardkommentar besticht durch Handlichkeit und Präzision. Als "Kommentar des ersten Zugriffs" enthält das Werk alle wichtigen Informationen für den Rechtsalltag und sagt auch dem eiligen Benutzer klar und verständlich "was gilt". Die gut lesbare Kommentierung kommt fast ohne Abkürzungen aus und orientiert sich praxisgerecht an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Den Erläuterungen der einzelnen Vorschriften ist in der Regel eine Gliederungsübersicht vorangestellt, besonders wichtige Abschnitte werden mit Vorbemerkungen eingeleitet, die dem Leser die interne und externe Systematik der Vorschriften erschließen. Ein ausführliches Sachverzeichnis erleichtert das Auffinden der gewünschten Erläuterungen. Im Anhang sind die BauNVO, deren Inhalt in die Kommentierungen mit einbezogen ist, und die WertV abgedruckt.
Für jeden, ob Jurist oder sonstiger Praktiker, ist der Kommentar schlechthin unentbehrlich.

Das Baugesetzbuch wurde mit Wirkung vom 1.1.2007 durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden umfangreich geändert. Vor allem diese Änderungen werden in der Neuauflage dargestellt:

- Einführung eines beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung
- Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung
- Erweiterung der Vorhabensteuerung durch den Durchführungsvertrag beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Beschleunigung und Erleichterung des Abschlusses von städtebaulichen Sanierungsverfahren.

Diese Neuauflage berücksichtigt auch die sonstigen Novellierungen seit 2004 wie z.B. die "Hochwasserschutz-Novelle" und die Auswirkungen des Öffentlichkeitsbeteiligungs- und Umweltrechtsbehelfsgesetzes auf das BauGB. Selbstverständlich sind Literatur und Rechtsprechungsnachweise auf den neuesten Stand gebracht.

Rezension:
‘(...) Fazit: Der Handkommentar zum BauGB ist nach wie vor ein für Praxis und Lehre gleichermaßen unentbehrliches Arbeitsmittel zur schnellen und zuverlässigen Klärung einschlägiger Rechtsfragen.’
Reg.-Dir. Günter Haurand, in: Deutsche Verwaltungspraxis, 7/2006, zur 9. Auflage 2005
‘(...) Dafür gibt es Kommentare. Unter ihnen besitzt der Battis/Krautzberger/Löhr eine Sonderstellung. Er unterrichtet kurz und bündig über das ‘was gilt’, entwickelt die Absichten des Gesetzgebers, berücksichtigt die Rechtsprechung, namentlich die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts; auch die Fachliteratur erhält die ihr gebührende Aufmerksamkeit. (...) Insgesamt erhält der Leser eine aktuelle Darstellung des Städtebaurechts auf Augenhöhe mit den besten Kennern der Materie, kompetent, kompakt, komplett. Auch die neueste Bearbeitung empfiehlt sich allen, die tagtäglich oder auch nur gelegentlich mit dem Städtebaurecht in Berührung geraten - weit über das juristische Berufsfeld hinaus, etwa Architekten, Ingenieuren, Projektentwicklern, Baufinanzierern oder auch interessierten Bauherrn. Wer im Baurecht arbeiten darf oder muss: der kleine gelbe Helfer sollte auch in der 9. Auflage nicht fehlen.’
Dr. Gerd Hager, in: Verwaltungsblätter für Baden-Würtemberg, Heft 02/2006, zur 9. Auflage 2005

‘(...) Dieser Standardkommentar besticht durch Handlichkeit und Präzision. Als ‘Kommentar des ersten Zugriffs’ enthält das Werk alle wichtigen Informationen für den Rechtsalltag und sagt auch dem eiligen Benutzer klar und verständlich ‘was gilt’. Die gut lesbare Kommentierung kommt fast ohne Abkürzungen aus und orientiert sich praxisgerecht an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. (...).’
Bernd Düsterdiek , in: Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bonn, 12 / 2005, zur 9. Auflage

‘(...) Ein Kommentar, der vor genau 20 Jahren, damals noch zum BBauG, erstmals erschienen ist und nunmehr in neunter Auflage vorliegt, also seit 1985 fast alle zwei Jahre eine Neuauflage präsentierte, bedarf eigentlich keiner Empfehlung mehr. Er empfiehlt sich durch die Stetigkeit seiner Neuauflagen selbst, hat, um es fachsprachlich zu formulieren, längst den Beweis seiner Nachhaltigkeit erbracht. (...) Ich ziehe den Kommentar in der täglichen Arbeit laufend zu Rate, und ich bin noch niemals ohne Antwort geblieben, noch niemals enttäuscht worden. Die neunte Auflage ist für den, der sich schnell und prägnant über die Regelungen des EAG Bau informieren will, schlechterdings unentbehrlich. ‘
Rechtsanwalt Professor Dr. Klaus Finkelnburg, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Heft 11, 2005, zur 9. Auflage

‘(...) Der Kommentar zeichnet sich in seiner Neuauflage im Übrigen nach wie vor durch all die guten Eigenschaften, die dieser Kommentar in allen Vorauflagen aufwies, bestens aus. ‘
Rechtsanwalt Professor Dr. Werner Hoppe, in: NJW, 46/2005, zur 9. Auflage

‘(...) Der ‘Battis/Krautzberger/Löhr’ ist einer der ersten Kommentare zum BauGB, der schon die am 20.07. 2004 in Kraft getretenen Änderungen durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG BAU)’ berücksichtigt. Dies ist um so erfreulicher, als es sich hier um einen der Standardkommentare zum BauGB handelt, der bereits durch die Vorauflagen Maßstäbe gesetzt hat.’
In: Die freie Wohnungswirtschaft, 4/2005, zur 9. Auflage

‘(...) Den Autoren ist es gelungen, unter annähernder Beibehaltung des Umfangs der Vorauflage weiterhin die gewohnt gute Lesbarkeit und einfache Handhabbarkeit des Werks sicherzustellen. Auf die vertiefende Darstellung der Entstehungsgeschichte einzelner Vorschriften wird bewusst verzichtet und die Inhalte werden konsequent an der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgerichtet. Dadurch kann das Werk zwar weder Großkommentar noch Lehrbuch ersetzen, es erhebt aber auch nicht diesen Anspruch. Als ‘Kommentar des ersten Zugriffs’ - so die treffende Verlagswerbung – erweist er sich doch gerade wegen der straffen, präzisen und praxisorientierten Darstellung auch in der Neuauflage als unverzichtbares Arbeitsmittel des Alltags für alle mit dem Bauplanungsrecht befassten Berufsgruppen.’
Dr. Bernd Köster, in: Dt. Verwaltungsblatt, 1.10.2005, zur 9. Auflage

‘(...) Der Kommentar stellt schlechthin eine umfassende Information über das gesamte Stadtplanungsrecht dar. Es ist mehr als ein Kommentar des ersten Zugriffs, weil er ohne weiteres ergibt, was ‘gilt’. Seine Qualität wird dadurch dokumentiert, dass es sich um die 9. Auflage handelt. Bei den Kommunen (Planungs-, Bauaufsichts-, Vermessungs-, Tiefbau-, Umwelt- und Bauverwaltungsämtern) ist das Werk ebenso eine unentbehrliche Arbeitsgrundlage wie für Gerichte, Rechtsanwälte und alle, die mit den Problemen des Baugesetzbuches zu tun haben. ‘
Rechtsanwalt Dr. Franz Otto, in: Umwelt- und Planungsrecht, 10/2005, zur 9. Auflage

‘(...) Die Neuauflage des Kommentars hat damit viele bedeutsame Änderungen zu bewältigen. Der ‘B/K/L’ empfiehlt sich weiterhin durch seine Handlichkeit und Präzision. Auch in der 9. Auflage folgen die Autoren ihrem bewährten Konzept der Beschränkung auf das Wesentliche und der Orientierung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Alle in der Praxis mit dem Baurecht Befassten werden das Werk sehr schätzen.
Regierungsrat Dr. Marius Baum, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 1.8.2005, zur 9. Auflage

‘(...) Der Kommentar unterrichtet wiederum insgesamt zuverlässig und zugleich verständlich über alles das, was für die Gemeinden im Bereich des Bundesstädtebaurechts wesentlich ist. Der Kommentar kann für die kommunale Praxis uneingeschränkt empfohlen werden.’
Norbert Portz, in: Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bonn, 6 / 2005, zur 9. Auflage

‘(...) Der vorliegende Kommentar ermöglicht einen schnellen Überblick über den Anwendungsbereich der UVP für Bebauungspläne, insbesondere durch den Abdruck der wesentlichen Teile des UVPG. Darüber hinaus bleibt die Kommentierung ihrem Anspruch treu, stets die Rechtsprechung zum BauGB auf dem neuesten Stand aufzunehmen. So orientiert sie sich in den Erläuterungen auch in erster Linie an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Der Fettdruck von Schlagwörtern in der Kommentierung ermöglicht eine schnelle und zielgerichtete Verwendung des Kommentars. Der Kommentierung der einzelnen Vorschriften ist regelmäßig eine Inhaltsübersicht vorangestellt. Darüber hinaus haben die Autoren die Änderungen des BauGB, die nach der Drucklegung des Kommentars wirksam wurden, noch in einem Nachtrag zusammengestellt, um auch hier auf dem neuesten Stand zu sein.’
Dr. Tim Brune, in: Verwaltungsrundschau, 8/ 2004, zur 8. Auflage
Autorenporträt
Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Prof. Dr. Michael Krautzberger, Ministerialdirektor, und Dr. Rolf-Peter Löhr, Regierungsdirektor a.D.