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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,3, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Zur Zeit wird kontrovers diskutiert, ob die unter Basel II neu festgelegten Eigenkapitalrichtlinien grundsätzlich zu einer Verteuerung der Unternehmensfinanzierungen führen werden. In diesen Diskussionen stellt sich auch immer wieder die Frage, ob jedes Unternehmen künftig ein Rating benötigt. Zielsetzung dieser Arbeit soll es sein, diese Fragen möglichst zu beantworten und mögliche…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,3, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Zur Zeit wird kontrovers diskutiert, ob die unter Basel II neu festgelegten Eigenkapitalrichtlinien grundsätzlich zu einer Verteuerung der Unternehmensfinanzierungen führen werden. In diesen Diskussionen stellt sich auch immer wieder die Frage, ob jedes Unternehmen künftig ein Rating benötigt.
Zielsetzung dieser Arbeit soll es sein, diese Fragen möglichst zu beantworten und mögliche Finanzierungsalternativen zu untersuchen.
Am Sitz der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel wurde 1975 von den Präsidenten der Zentralbanken der heutigen G-10 Staaten der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet.
Aufgrund eines anhaltenden Verdrängungskampfes war das Eigenkapital international tätiger Banken Mitte der achtziger Jahre stark gefallen. Die Sorge, dass dieser Trend anhalten könnte führte 1988 erstmals zu einer Eigenkapitalempfehlung des Ausschusses. Diese Empfehlung wurde als Baseler Akkord bekannt und heute als Basel I bezeichnet. Dieses Regelwerk legte fest, dass die Mindesteigenkapitalausstattung 8% der risikobehafteten Aktiva betragen sollte.
Das Ziel der Schaffung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung und gleichzeitigen Schaffung internationaler Wettbewerbsbedingungen wurden mit diesem Regelwerk erreicht.
Diese Empfehlungen waren ursprünglich nur für international tätige Banken vorgesehen, sie fanden allerdings so große Resonanz, dass sie von über 100 Ländern übernommen wurden. Auch die Europäische Union (EU) machte dieses Regelwerk zur Grundlage einer eigenen Empfehlung.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde diese Empfehlung als Grundsatz 1 in den
10 und 11 des Kreditwesengesetzes umgesetzt.
Da durch die Vorschriften des Baseler Eigenkapitalakkords allerdings nur eine pauschale Beurteilung des Risikos erfolgte, wurden diese Vereinbarungen im Laufe der Jahre zwar modifiziert, die vorgegebene standardisierte Berechnung der Kreditrisiken die ökonomischen Risiken der Institute nur sehr ungenau abbildet führt immer häufiger dazu, dass kritische Stimmen eine grundlegende Überarbeitung forderten. Auch finden neue Kreditrisikosteuerungsmittel sowie neue Finanzinstrumente ebenso wenig Berücksichtigung wie die Beurteilung des Gesamtrisikos der einzelnen Banken.
Aufgrund der veränderten Marktbedingungen sowie der vorgenannten Kritiken legte der Baseler Ausschuss im Juni 1999 einen ersten Entwurf für die zukünftige Regulierung vor. Im Januar 2001 wurde dann ein überarbeitetes Konsultationspapier mit dem Titel The New Basel Capital Accord vorgelegt. Dieses Arbeitspapier soll die Grundlage der Neuregelung der Eigenkapitalrichtlinien und damit verbunden die veränderten Bedingungen für die Bankenaufsicht bilden. Ursprünglich war die Umsetzung und Einführung für das Jahr 2005 vorgesehen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.EINFÜHRUNG: DER WEG ZUR BASEL II2
1.1EINLEITUNG2
1.2DER WEG ZU BASEL II2
2.DIE DREI SÄULEN VON BASEL II3
2.1ZIELE VON BASEL II3
2.2SÄULE EINS: MINDESTKAPITALANFORDERUNGEN5
2.2.1Standardansatz5
2.2.2Der auf interne Ratings basierende Ansatz (IRB-Ansatz = Internal Ratings Based Approach)9
2.2.3Marktpreisrisiken14
2.2.4Operationelles Risiko15
2.3SÄULE ZWEI: AUFSICHTLICHES ÜBERPRÜFUNGSVERFAHREN - DER SUPERVISORY REVIEW PROCESS (SRP)16
2.4SÄULE DREI: MARKTDISZIPLIN - MARKET DISCIPLINE18
3.DIE VERÄNDERUNGEN DURCH BASEL II AUS SICHT DER DEUTSCHEN KREDITINSTITUTE19
3.1KRITISCHE ANMERKUNGEN DER BANKEN ZU BASEL II19
3.2VERÄNDERUNGEN IM KREDITGESCHÄFT DURCH BASEL II23
3.2.1Kreditbepreisung23
3.2.2Weitergabe von Kreditforderungen25
4.DIE VERÄN...