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Dieses Handbuch - sofort das Standardwerk im Bankrecht
Das Bankrechts-Handbuch hat Maßstäbe gesetzt. Das Arbeitsbuch für die Praxis stellt das weitgehend nicht kodifizierte Bankrecht systematisch dar und ist dank hervorragender Herausgeber und Autoren richtungsweisend. Es
- behandelt die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Bankgeschäfte
- führt in bankrechtliche Spezialgebiete ein
- erläutert und klärt zahlreiche einzelne Rechtsfragen
- bietet rechtssichere Lösungen z.B. in Form von Musterverträgen und
- enthält Materialien, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie nationale
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Produktbeschreibung
Dieses Handbuch - sofort das Standardwerk im Bankrecht

Das Bankrechts-Handbuch hat Maßstäbe gesetzt. Das Arbeitsbuch für die Praxis stellt das weitgehend nicht kodifizierte Bankrecht systematisch dar und ist dank hervorragender Herausgeber und Autoren richtungsweisend. Es
- behandelt die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Bankgeschäfte
- führt in bankrechtliche Spezialgebiete ein
- erläutert und klärt zahlreiche einzelne Rechtsfragen
- bietet rechtssichere Lösungen z.B. in Form von Musterverträgen und
- enthält Materialien, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie nationale und internationale Abkommen.
Trotz weiter angewachsenen Umfangs erscheint die 3. Auflage nunmehr in zwei Bänden (bislang drei), um die Handhabung zu erleichtern.

Beibehalten wurde die bewährte Gliederung in:
- Allgemeine Grundlagen
- Bargeldloser Zahlungsverkehr
- Einlagen- und Kreditgeschäft
- Wertpapier-, Geld- und Auslandsgeschäft
- Öffentliches Bankrecht einschließlich Europa-Recht
Die Rechtsentwicklung war seit der Vorauflage gerade im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im ergänzenden Wirtschaftsrecht überaus lebhaft. Europäische Richtlinien und Verordnungen sowie innerstaatliche Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft oder zum Verbraucherschutz haben zu einer Vielzahl von Rechtsänderungen, neuen Rechtsinstituten und Praktiken geführt.
Aus der Fülle der neuen Regelungen seien nur beispielhaft erwähnt:
- Schuldrechtsmodernisierung
- 4. FinanzmarktförderungsG
- Wertpapiererwerbs- und ÜbernahmeG
- AnlegerschutzverbesserungsG
- Neuordnung der Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen
- Tiefgreifende Änderungen im Kapitalmarktrecht beim WertpapierhandelsG und im Börsenrecht
- Umsetzungsgesetz zur EU-Prospektrichtlinie
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
- Ersetzung des Hypothekenbankgesetzes durch das Pfandbriefgesetz
- Neuordnung der Bankaufsicht (u.a. FinanzdienstleistungsaufsichtsG, neue BaFin, KWG-Änderungen).

Die Neuauflage berücksichtigt in zwei Bänden hochaktuell die lebhafte Rechtsentwicklung im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im ergänzenden Wirtschaftsrecht. Zahlreiche Europäische Richtlinien und Verordnungen sowie innerstaatliche Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft oder zum Verbraucherschutz haben zu einer Vielzahl von Rechtsänderungen, neuen Rechtsinstituten und Praktiken geführt.

Die Autoren und Herausgeber sind Bankpraktiker, Richter aus dem Banksenat des BGH und Professoren. Sie behandeln ausschließlich Sachgebiete, die ihnen aus langjähriger beruflicher Praxis vertraut sind. Ganz überwiegend haben sie sich durch eigene Lehrbücher, Kommentare oder Abhandlungen einen Namen gemacht.

Rezension:
"(...) Es gibt kein vergleichbares Werk, das aktuell und so umfangreich und umfassend das gesamte Bankrecht einschließlich des Wertpapierrechts erläutert, und zwar praxisgerecht und - trotz zahlreicher Mitautoren - durchweg anschaulich und gut lesbar. (...) Für diejenigen, welche Bankrecht - und sei es nur in Teilbereichen - in der Praxis betreiben, ist dieses Werkzeug unverzichtbar. Als wahrhaft arm darf bezeichnet werden, wer rechtsgestaltend oder im Prozess das Bankrecht ohne das Handbuch betreiben will. Hinzu kommt der günstige Preis: Für den reinen Erläuterungstext von circa 5000 Seiten zahlt man je Seite gerade einmal 9 Cent - eine nahezu konkurrenzlose Gebühr."
RA Sieghart Ott, in: FLF 4/2002, zur 2. Auflage

"Das Bankrechtshandbuch hat den Rang eines Standardwerkes erworben. Es wäre ein Kunstfehler, ein bankrechtliches Problem ohne Hinzuziehung dieses Werkes lösen zu wollen. (...) Das Bankrechtshandbuch ist der unverzichtbare Wegweiser durch dieses Vorschriftendickicht."
In: Die Bank 12/2001, zur 2. Auflage

"(...) Auch in der zweiten Auflage stellt das Werk von Schimansky/ Bunte/ Lwowski mit der in sich geschlossenen, ausführlichen Darstellung des gesamten Bankrechts ein wichtiges Hilfsmittel für die rechtswissenschaftliche Erschließung dieses Rechtsgebietes dar.
(...) Wenn es den Herausgebern gelingt, trotz der großen Autorenschar eine zeitnahe Neuauflage oder jedenfalls Aktualisierung zu gewährleisten, wird das Bankrechts-Handbuch auch künftig ein unentbehrlicher Ratgeber für jeden sein, der sich mit diesem schnellebigen Rechtsgebiet befasst."
Peter Balzer, in: ZIP/ ZBB/ ZfIR 1/02, zur 2. Auflage

"(...) Insgesamt handelt es sich bei der 2. Auflage des Bankrechtshandbuchs um ein unverzichtbares Werkzeug eines jeden mit bankrechtlichen Fragen befassten Juristen, das auch in Zukunft Wissenschaft und Praxis maßgeblich befruchten wird."
Professor Dr. Ingo Koller, in: NJW-Neue Juristische Wochenschrift 5/2002, zur 2. Auflage

"(...) In seiner "Über-Alles-Qualität" ist das Bankrechts-Handbuch auch in der Neuauflage unerreicht und repräsentiert angemessen dieses in seiner Bedeutung immer noch wachsende und z. T. schnelllebige Rechtsgebiet. Gerade für den nicht täglich mit bankrechtlichen Fragen befasssten Praktiker ist es ein Glücksfall, in einem Werk Antworten mit der notwendigen Breite, Tiefe und Aktualität quasi "aus erster Hand" zu finden."
Prof. Dr. Frank van Look, in: BKR 3/2001

"(...) Das Bankrechts-Handbuch ist schon 4 Jahre nach seinem Erscheinen zur Standardreferenz geworden. Dazu hat zweifellos die erschöpfende Behandlung der zahlreichen Rechtsgebiete, die heute zum "Bankrecht" zu zählen sind, beigetragen: Das Handbuch spannt einen Bogen vom klassischen Bankvertrags- und Zahlungsverkehrsrecht über das Wertpapier- und Auslandsgeschäft bis hin zum Bankaufsichtsrecht und zum Bankrecht der Europäischen Gemeinschaften. Ein weiterer Grund für den Erfolg des Handbuchs ist die Zusammensetzung des Autorenkreises: Das Bankrechts-Handbuch kombiniert nicht nur wissenschaftliche Tiefe mit Sachnähe erfahrener Bankpraktiker, sondern erhält zusätzlich Gewicht durch zahlreiche höchstrichterliche literarische Stellungnahmen - eine schon bei der Vorauflage kritisch behandelte Entscheidung (...) die freilich den Wert des Buches für den Rechtsanwender fraglos gesteigert hat."
Privatdozentin Dr. Katja Langenbucher, in: ZHR 165, 2001

"(...) Die Anzahl der Neuerscheinungen von Gesamtdarstellungen und Lehrbüchern des Bankrechts in jüngster Zeit ist geradezu erstaunlich. Aus dieser Vielzahl ragt mit dem Bankrechts-Handbuch ein Werk deutlich heraus. Das Handbuch hat sich aufgrund der Breite und Tiefe seiner Darstellung innerhalb der kurzen Zeit seit seinem Erscheinen zum Standardwerk in diesem Rechtsgebiet entwickelt. Die häufige Zitierung belegt, dass Rechtsprechung und Schrifttum das Werk nicht nur als kompetentes Nachschlagewerk, sondern als Quelle fundierter Darstellung und wissenschaftlicher Aufarbeitung schätzen."
Wiss. Ass. Dr. Rolf Sethe, LL.M., Tübingen, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 06/00

"(...) Dieser Erfolg des Bankrechts-Handbuchs in der Vergangenheit kommt nicht von ungefähr und dürfte auch nach Erscheinen der 2. Auflage im Jahre 2001 weiter anhalten. Maßgeblich hierfür sind nicht nur die im Handbuch eingehend behandelten Themen und die fachliche Kompetenz der Herausgeber sowie aller Autoren, sondern auch die vom Verlag wohldurchdachte Gesamtkonzeption des Werkes und dessen gediegene Ausstattung. (...) Insgesamt ist festzuhalten, daß das Bankrechts-Handbuch alle an ein Standardwek zu stellenden Wünsche erfüllt. Wer immer mit dem Bankrecht zu tun hat, wird nicht daran vorbeikommen, bei Zweifelsfragen auch das Bankrechts-Handbuch heranzuziehen und nach Lösungen für sein Problem zu suchen. Eine Antwort wird er hierauf mit Sicherheit bekommen, und sei es nur mit Hilfe von im Bankrechts-Handbuch sich findenden Nachweisen."
Prof. Dr. Sigurd Littbarski, in: Europa Kompakt 10/01

"(...) neben dem Handbuch von Kümpel (...) den Rang eines Standardwerkes zu Bankrecht erobert, auf das mittlerweile wohl jeder, der mit bankrechtlichen Fragen konfrontiert wird, automatisch zur ersten Information zurückgreift. (...) Insgesamt also ein Handbuch, das, wie schon betont, für die Praxis inzwischen nahezu unentbehrlich geworden ist."
Prof. Dr. Volker Emmerich, Bayreuth, in: Die Aktiengesellschaft, 03/2002, zur 2. Auflage 2001
Autorenporträt
Vorsitzender Richter am BGH, Herbert Schimansky, Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, Hamburg, und Prof. Dr. Hans-Jürgen Lwowski, Jusititiar und Rechtsanwalt, Hamburg. Die Autoren und Herausgeber sind Bankpraktiker, Richter aus dem Banksenat des BGH und Professoren. Sie behandeln ausschließlich Sachgebiete, die ihnen aus langjähriger beruflicher Praxis vertraut sind. Ganz überwiegend haben sie sich durch eigene Lehrbücher, Kommentare oder Abhandlungen einen Namen gemacht.