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Dieses Handbuch - sofort das Standardwerk im Bankrecht
Bereits in 1. Auflage hat das Bankrechts-Handbuch Maßstäbe gesetzt. Das Arbeitsbuch für die Praxis stellt das weitgehend nicht kodifizierte Bankrecht systematisch dar und ist dank hervorragender Herausgeber und Autoren richtungsweisend. Es
behandelt die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Bankgeschäfte
führt in bankrechtliche Spezialgebiete ein
erläutert und klärt zahlreiche einzelne Rechtsfragen
bietet rechtssichere Lösungen z.B. in Form von Musterverträgen und
enthält Materialien, Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Produktbeschreibung
Dieses Handbuch - sofort das Standardwerk im Bankrecht
Bereits in 1. Auflage hat das Bankrechts-Handbuch Maßstäbe gesetzt. Das Arbeitsbuch für die Praxis stellt das weitgehend nicht kodifizierte Bankrecht systematisch dar und ist dank hervorragender Herausgeber und Autoren richtungsweisend. Es

behandelt die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Bankgeschäfte
führt in bankrechtliche Spezialgebiete ein
erläutert und klärt zahlreiche einzelne Rechtsfragen
bietet rechtssichere Lösungen z.B. in Form von Musterverträgen und
enthält Materialien, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie nationale und internationale Abkommen.
Die 2. Auflage berücksichtigt in gewohnt souveräner Weise u.a.

die gesetzliche Regelung der Einlagensicherung
die Änderung des Bankaufsichtsrechts durch die 6. KWG-Novelle
die Änderungen im Aufsichtsrecht des Wertpapierbereichs
das Überweisungsgesetz mit der Regelung des Zahlungsverkehrs
die Weiterentwicklung der Rechtsprechung vor allem im Bereich der Bankentgelte, der Freigabepflicht bei Kreditsicherheiten und zur Anlageberatung bei Börsentermingeschäften.
Neu eingefügt wurde je ein Kapitel zur Europäischen Zentralbank und zur Euro-Einführung im Bankgeschäft

Aus dem Inhalt des Bankrechts-Handbuches:
Zu Band I:

Allgemeine Grundlagen
Geschäftsbedingungen zwischen Bank und Kunden; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Banken; Bankgeschäfte mit Auslandsbezug; Bankkonto, allgemein; besondere Gestaltungsformen des Kontos; Bankgeheimnis, Bankauskunft/ SCHUFA, Geldwäsche; Beratungs-, Warn- und Aufklärungspflichten der Bank, Anlagevermittlung und Prospekthaftung

Bargeldloser Zahlungsverkehr
Girovertrag und Kontokorrent, bargeldloser Zahlungsverkehr im allgemeinen; Überweisungsverkehr und automatisierte Zahlungssysteme; Lastschriftverfahren; Scheckverkehr; Wechselgeschäft; kartengesteuerter Zahlungsverkehr; Point-of-Sale-Systeme

Zu Band II:

Einlagen- und Kreditgeschäft
Einlagengeschäft; Depot- und Verwahrungsgeschäft; Safevertrag; Kreditvertrag; Kreditsicherung; sonstige Finanzierungsgeschäfte - Leasing, Factoring, Forfaiting

Zu Band III:

Wertpapier, Geld und Auslandsgeschäft
Wertpapier- und Effektengeschäft, Emissions- und Investmentgeschäft, Derivate; Fremdwährungsschuld; Bankgeschäfte in fremder Währung und Devisenrecht, einzelne Auslandsgeschäfte

Öffentliches Bankrecht einschließlich Europarecht
Die rechtliche Organisation des deutschen Kreditwesens; das Recht der Bankenaufsicht; Bankrecht der Europäischen Gemeinschaften; Kartellrecht; Beihilfenaufsicht

Rezension:
"(...) Das von Schimansky/Bunte/Lwowski herausgegebene Bankrechtshandbuch, an dem eine Vielzahl von Autoren mitwirkte, genießt zu Recht einen ausgezeichneten Ruf."
In: Raiffeisenzeitung, Nr. 13/30, 03/2006, zur 2. Auflage 2001

"(...) Es gibt kein vergleichbares Werk, das aktuell und so umfangreich und umfassend das gesamte Bankrecht einschließlich des Wertpapierrechts erläutert, und zwar praxisgerecht und - trotz zahlreicher Mitautoren - durchweg anschaulich und gut lesbar. (...) Für diejenigen, welche Bankrecht - und sei es nur in Teilbereichen - in der Praxis betreiben, ist dieses Werkzeug unverzichtbar. Als wahrhaft arm darf bezeichnet werden, wer rechtsgestaltend oder im Prozess das Bankrecht ohne das Handbuch betreiben will. Hinzu kommt der günstige Preis: Für den reinen Erläuterungstext von circa 5000 Seiten zahlt man je Seite gerade einmal 9 Cent - eine nahezu konkurrenzlose Gebühr."
RA Sieghart Ott, in: FLF 4/2002, zur 2. Auflage

"Das Bankrechtshandbuch hat den Rang eines Standardwerkes erworben. Es wäre ein Kunstfehler, ein bankrechtliches Problem ohne Hinzuziehung dieses Werkes lösen zu wollen. (...) Das Bankrechtshandbuch ist der unverzichtbare Wegweiser durch dieses Vorschriftendickicht."
In: Die Bank 12/2001, zur 2. Auflage

"(...) neben dem Handbuch von Kümpel (...) den Rang eines Standardwerkes zu Bankrecht erobert, auf das mittlerweile wohl jeder, der mit bankrechtlichen Fragen konfrontiert wird, automatisch zur ersten Information zurückgreift. (...) Insgesamt also ein Handbuch, das, wie schon betont, für die Praxis inzwischen nahezu unentbehrlich geworden ist."
Prof. Dr. Volker Emmerich, Bayreuth, in: Die Aktiengesellschaft, 03/2002, zur 2. Auflage 2001

"(...) Auch in der zweiten Auflage stellt das Werk von Schimansky/ Bunte/ Lwowski mit der in sich geschlossenen, ausführlichen Darstellung des gesamten Bankrechts ein wichtiges Hilfsmittel für die rechtswissenschaftliche Erschließung dieses Rechtsgebietes dar.
(...) Wenn es den Herausgebern gelingt, trotz der großen Autorenschar eine zeitnahe Neuauflage oder jedenfalls Aktualisierung zu gewährleisten, wird das Bankrechts-Handbuch auch künftig ein unentbehrlicher Ratgeber für jeden sein, der sich mit diesem schnellebigen Rechtsgebiet befasst."
Peter Balzer, in: ZIP/ ZBB/ ZfIR 1/02, zur 2. Auflage

"(...) Insgesamt handelt es sich bei der 2. Auflage des Bankrechtshandbuchs um ein unverzichtbares Werkzeug eines jeden mit bankrechtlichen Fragen befassten Juristen, das auch in Zukunft Wissenschaft und Praxis maßgeblich befruchten wird."
Professor Dr. Ingo Koller, in: NJW-Neue Juristische Wochenschrift 5/2002, zur 2. Auflage

"(...) In seiner "Über-Alles-Qualität" ist das Bankrechts-Handbuch auch in der Neuauflage unerreicht und repräsentiert angemessen dieses in seiner Bedeutung immer noch wachsende und z. T. schnelllebige Rechtsgebiet. Gerade für den nicht täglich mit bankrechtlichen Fragen befasssten Praktiker ist es ein Glücksfall, in einem Werk Antworten mit der notwendigen Breite, Tiefe und Aktualität quasi "aus erster Hand" zu finden."
Prof. Dr. Frank van Look, in: BKR 3/2001

"(...) Das Bankrechts-Handbuch ist schon 4 Jahre nach seinem Erscheinen zur Standardreferenz geworden. Dazu hat zweifellos die erschöpfende Behandlung der zahlreichen Rechtsgebiete, die heute zum "Bankrecht" zu zählen sind, beigetragen: Das Handbuch spannt einen Bogen vom klassischen Bankvertrags- und Zahlungsverkehrsrecht über das Wertpapier- und Auslandsgeschäft bis hin zum Bankaufsichtsrecht und zum Bankrecht der Europäischen Gemeinschaften. Ein weiterer Grund für den Erfolg des Handbuchs ist die Zusammensetzung des Autorenkreises: Das Bankrechts-Handbuch kombiniert nicht nur wissenschaftliche Tiefe mit Sachnähe erfahrener Bankpraktiker, sondern erhält zusätzlich Gewicht durch zahlreiche höchstrichterliche literarische Stellungnahmen - eine schon bei der Vorauflage kritisch behandelte Entscheidung (...) die freilich den Wert des Buches für den Rechtsanwender fraglos gesteigert hat."
Privatdozentin Dr. Katja Langenbucher, in: ZHR 165, 2001

"(...) Die Anzahl der Neuerscheinungen von Gesamtdarstellungen und Lehrbüchern des Bankrechts in jüngster Zeit ist geradezu erstaunlich. Aus dieser Vielzahl ragt mit dem Bankrechts-Handbuch ein Werk deutlich heraus. Das Handbuch hat sich aufgrund der Breite und Tiefe seiner Darstellung innerhalb der kurzen Zeit seit seinem Erscheinen zum Standardwerk in diesem Rechtsgebiet entwickelt. Die häufige Zitierung belegt, dass Rechtsprechung und Schrifttum das Werk nicht nur als kompetentes Nachschlagewerk, sondern als Quelle fundierter Darstellung und wissenschaftlicher Aufarbeitung schätzen."
Wiss. Ass. Dr. Rolf Sethe, LL.M., Tübingen, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 06/00

"(...) Dieser Erfolg des Bankrechts-Handbuchs in der Vergangenheit kommt nicht von ungefähr und dürfte auch nach Erscheinen der 2. Auflage im Jahre 2001 weiter anhalten. Maßgeblich hierfür sind nicht nur die im Handbuch eingehend behandelten Themen und die fachliche Kompetenz der Herausgeber sowie aller Autoren, sondern auch die vom Verlag wohldurchdachte Gesamtkonzeption des Werkes und dessen gediegene Ausstattung. (...) Insgesamt ist festzuhalten, daß das Bankrechts-Handbuch alle an ein Standardwek zu stellenden Wünsche erfüllt. Wer immer mit dem Bankrecht zu tun hat, wird nicht daran vorbeikommen, bei Zweifelsfragen auch das Bankrechts-Handbuch heranzuziehen und nach Lösungen für sein Problem zu suchen. Eine Antwort wird er hierauf mit Sicherheit bekommen, und sei es nur mit Hilfe von im Bankrechts-Handbuch sich findenden Nachweisen."
Prof. Dr. Sigurd Littbarski, in: Europa Kompakt 10/01
Autorenporträt
Die Autoren und Herausgeber sind Bankpraktiker, Richter aus dem Banksenat des BGH und Professoren. Sie behandeln ausschließlich Sachgebiete, die ihnen aus langjähriger beruflicher Praxis vertraut sind. Ganz überwiegend haben sie sich bereits durch eigene Lehrbücher, Kommentare oder Abhandlungen einen Namen gemacht.

Dr. Georg Bitter, Bonn; Dr. Helmut Bruchner, RA, München; Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, Hamburg; Dr. Dieter Eisele, Frankfurt/Main; Reinfrid Fischer, RA, Bonn; Dr. Hans Gerhard Ganter, RiBGH; Dr. Alfons van Gelder, RiBGH; Dr. Wolfgang Gößmann, Oldenburg; Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann, Halle; Freimut Gundlach, RiOLG, Köln; Prof. Dr. Walther Hadding, Mainz; Prof. Dr. Franz Häuser, Leipzig; Dr. Ulrich Haug, Stuttgart; Dr. Ekkehardt von Heymann, RA, Frankfurt/Main; P