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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Fachhochschule Köln (Wirtschaft, Versicherungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die zunehmende Kapitalmarktorientierung hat in Deutschland zumindest für große, börsennotierte Unternehmen eine regelmäßige Bonitätsprüfung in Form eines Ratings durch internationale Ratingagenturen zur Norm werden lassen. Der Bedarf an erhöhter Transparenz über die Kreditwürdigkeit der Emittenten bzw. einzelnen Emissionen nimmt immer mehr zu. Die traditionellen Ratingagenturen haben sich…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Fachhochschule Köln (Wirtschaft, Versicherungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die zunehmende Kapitalmarktorientierung hat in Deutschland zumindest für große, börsennotierte Unternehmen eine regelmäßige Bonitätsprüfung in Form eines Ratings durch internationale Ratingagenturen zur Norm werden lassen. Der Bedarf an erhöhter Transparenz über die Kreditwürdigkeit der Emittenten bzw. einzelnen Emissionen nimmt immer mehr zu. Die traditionellen Ratingagenturen haben sich durch ihre Objektivität, Internationalität, ihre fachliche Kompetenz und ihre Unabhängigkeit bei der Einschätzung des Bonitätsrisikos eine Vormachtstellung herausgearbeitet. Weltweit orientieren sich Investoren an den Urteilen der bekannten Ratingagenturen.
Mit dem Baseler Konsultationspapier zur Stärkung der internationalen Finanzmärkte vom Januar 2001, dem so genannten Basel II , gewinnen Ratings künftig eine noch stärkere Bedeutung. Sie sind dann nicht nur Dreh- und Angelpunkt für die Kreditvergabe, sondern auch der zentrale Anknüpfungspunkt für die Unterlegung des Kreditrisikos mit Eigenkapital. Bei der Bonitätsprüfung finden aufgrund versteckter Bilanzrisiken die Pensionsverpflichtungen in der jüngsten Vergangenheit zunehmend Berücksichtigung. So hat die Ratingagentur Standard & Poor s (S&P) das Bonitätsrating mehrerer deutscher Großkonzerne auf Grund ihrer Pensionsrückstellungen herabgestuft. Pensionsrückstellungen werden bei unmittelbaren Versorgungszusagen gebildet, einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Gemessen am Deckungskapital mit einem Gesamtvolumen von ca. 342 Mrd. EURO im Jahr 2001, beansprucht sie mit 59% mehr als die Hälfte, der in Deutschland zulässigen Durchführungswege. Aber nicht nur die dominierende Verbreitung der unmittelbaren Versorgungszusagen, sondern auch die unterschiedliche bilanzielle Behandlung der Pensionsrückstellung nach nationalen bzw. internationalen Bilanzierungsregeln bedarf einer genaueren Betrachtung.
Die Daimler Benz AG war im Jahr 1993 als erstes deutsches Unternehmen an der New York Stock Exchange (NYSE) gelistet. Das Ergebnis für das dritte Quartal wies im Vergleich zum HGB-Abschluss einen Fehlbetrag in Höhe von 1,87 Mrd. DM auf. Der signifikanteste Grund für diese erhebliche Diskrepanz lag in der um 1,6 Mrd. DM höher dotierten Pensionsrückstellung. Die Umstellung von der nationalen auf die internationale Bilanzierung, verbunden mit einem i.d.R erhöhten Ausweis der Pensionsrückstellungen, wird in Zukunft für deutsche Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die steigenden weltweiten wirtschaftlichen Verflechtungen deutscher Großkonzerne und der damit oft einhergehende erhöhte Bedarf an Kapital, macht die Kapitalbeschaffung an ausländischen Börsen immer wichtiger. Die NYSE, mit einem monatlichen Umsatz von ca. 30 Mrd. US-Dollar, besitzt die weltweit größte Bedeutung unter den Börsen. Bedingung für ein Listing an der NYSE ist die Vorlage des Jahresabschlusses nach den United States General Accepted Accounting Standards (US-GAAP). Um eine bessere Vergleichbarkeit ausländischer Jahresabschlüsse herzustellen, wird von ausländischen Unternehmen von der nationalen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) mindestens die Überleitung des nach ausländischen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten Gewinns und des Eigenkapitals zu einem US-GAAP konformen Jahresabschluss verlangt.
Mit der Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) vom 13.02.1998 ist es deutschen Unternehmen bereits derzeit möglich, einen befreienden Konzernabschluss nach den international gültigen Rechnungslegungsvorschriften, den so genannten Internationalen Accounting Standards (IAS) zu erstellen.
Artikel 4 der IAS-Verordnung sieht vor,...