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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Beim Immobilienerwerb über einen Immobilienmakler stellt die Maklerprovision bei den Erwerbsnebenkosten eine feste Kostenkomponente dar. Diese Provision ist als Vergütung für die Dienstleistung der neutralen Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer zu sehen und variiert in ihrer Höhe abhängig vom Verkaufs-bzw. Kaufpreis. Bis vor kurzer Zeit galt in Deutschland eine grundsätzliche Vertragsfreiheit über die Vereinbarung der Maklerprovision. Das heißt,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Beim Immobilienerwerb über einen Immobilienmakler stellt die Maklerprovision bei den Erwerbsnebenkosten eine feste Kostenkomponente dar. Diese Provision ist als Vergütung für die Dienstleistung der neutralen Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer zu sehen und variiert in ihrer Höhe abhängig vom Verkaufs-bzw. Kaufpreis. Bis vor kurzer Zeit galt in Deutschland eine grundsätzliche Vertragsfreiheit über die Vereinbarung der Maklerprovision. Das heißt, es gab keine bundeseinheitlichen gesetzlichen Vorgaben dazu, wer die Provision für Immobilienmakler zahlen muss. Während sich in einigen Bundesländern Käufer und Verkäufer die Kosten teilten, mussten in anderen Ländern wie zum Beispiel in Berlin, Brandenburg, Hessen, Bremen oder Hamburg die Käufer die alleinige Provision tragen. Mochten die Käufer die Provision nicht zahlen, hatten sie keine Chance auf den Erwerb von Eigentum, weil die Verkäufer sich dann für einen anderen Bewerber entscheid, der bereit war, die Provision zu bezahlen. Diese Differenz und Intransparenz gab Anlass für einen neuen Gesetzesentwurf. Hierbei handelt sich hier um einen Entwurf zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Immobilien. Am 27. Januar 2020 wurde der Entwurf der Regierungskoalition im Rechtsauschuss des deutschen Bundestages diskutiert und am 23.12.2020 in Kraft gesetzt. Die Bunderegierung verfolgt hiermit das Ziel, die Bildung von Wohneigentum zu fördern, die Erwerbsnebenkosten entsprechend für die Käufer zu senken, sowie eine einheitliche und transparente Regelung zur Vermittlung von Immobilien zu schaffen und somit den Käuferschutz zu stärken . Diese neue "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" zielt vor allem auf eine stärkere Transparenz und gerechtere Verteilung der Maklerkosten. Im Fokus stehen hier insbesondere die Interessen der Käufer von Immobilien. Wenig Beachtung finden jedoch bis-her die Auswirkung der Gesetzesnovellierung auf die Immobilienmakler. Was bedeutet das neue Gesetz für die Makler? Welche Rahmenbedingen stellt das Gesetz für deren tägliche Arbeit dar? Diesen zentralen Fragen widmet sich die vorliegende Arbeit.