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Auf der betrieblichen Ebene wird die Mitbestimmung durch die formellen Strukturen des BetrVG bestimmt. Für die Überwachung und Umsetzung sorgen Betriebs- räte. Deren Aufgabe es ist, die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Die Mitbestimmung des Betriebsrats äußert sich in der Wahrnehmung von Rechten der Information, Mitwirkung und Mitbestimmung, also durch kommunikative Handlungen. Kommunikation bildet demnach einen wesentlichen Faktor für die Zusammenarbeit der Betriebsparteien. Um eine Umsetzung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte zu gewährleisten wird von…mehr

Produktbeschreibung
Auf der betrieblichen Ebene wird die Mitbestimmung
durch die formellen Strukturen des
BetrVG bestimmt.
Für die Überwachung und Umsetzung sorgen Betriebs-
räte. Deren Aufgabe es ist, die Interessen der
Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats äußert sich in der
Wahrnehmung von Rechten der Information, Mitwirkung
und Mitbestimmung, also durch kommunikative
Handlungen. Kommunikation bildet demnach einen
wesentlichen Faktor für die Zusammenarbeit der
Betriebsparteien.
Um eine Umsetzung der betrieblichen
Mitbestimmungsrechte zu gewährleisten wird von den
Akteuren eine Form der Kommunikation verwendet, die
sich nicht nur strikt an den Vorschriften des BetrVG
hält, sondern zu einer Entwicklung von informellen
Regeln beiträgt.
Diese Form der Kommunikation gilt es hier näher zu
beleuchten.
Autorenporträt
Geboren in Forchheim/Oberfranken.
Ausbildung bei Siemens. Hochschulreife über 2.Bildungsweg.
Langjähriges Gewerkschaftsmitglied. Stipendiat der HBS.
Studium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften,
Politische Wissenschaften und Sozialwissenschaften.
Lebte von 1998 bis 2008 in Berlin. Wohnhaft in
Neustadt/Weinstraße. Vater einer Tochter.